Virta
PAYMENT KIOSK
Kartenzahlung ermöglichen & Gesetzgebung erfüllen
Die AFIR-Verordnung tritt zum 13. April 2024 in Kraft und schreibt die Möglichkeit zum Bezahlen mit gängigen Debit- und Kreditkarten für alle öffentlichen Ladepunkte vor.
Damit den neuen Gesetzten ohne großen Aufwand und Kosten Folge geleistet werden kann, haben wir in Zusammenarbeit mit Mastercard und Worldpay von FIS den Virta Payment Kiosk entwickelt.
Diese Lösung ist ideal für Betreiber bestehender Ladestationen oder solche, die mit der Errichtung planen. Damit werden die physischen Ad hoc-Zahlungen mit Karte an Ladestationen freigeschaltet und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.
Wie funktioniert der Virta Payment Kiosk
Für Ladepunktbetreiber (CPO):
CPOs können einen Payment Kiosk für bis zu 100 Ladepunkte installieren. Virta kümmert sich um die Vorinbetriebnahme und die Lieferung an den Standort. Wir verwalten die Transaktionsströme, übernehmen die Rechnungsabwicklungen und zahlen CPOs auf monatlicher Basis aus.
Für Ladegäste:
Ladegäste kommen an, schließen ihr Auto an, wählen die ID der Ladestation auf dem Bildschirm des Virta Payment Kiosks und bestätigen mit einer Zahlkarte.
Offizieller Launch auf der ICNC 2023 in Berlin:
Die Vorteile
Gesetzeskonformität
Neue gesetzliche Anforderungen für das kontaktlose Bezahlen an Ladestationen treten EU-weit mit der AFIR-Verordnung am 13. April 2024 in Kraft. Diese sieht ebenfalls eine Umsetzung für bestehende Ladepunkte bis 2027 vor.
Umsätze steigern
Menschen schätzen Kartenzahlungen und mit einer einfachen Zahlungsoption locken Sie vermehrt Fahrerinnen und Fahrern an Ihre Ladestationen. Erste Pilotprojekte von Virta haben gezeigt, dass die Transaktionen an Ladestationen mit Payment Kiosk um 20 % gestiegen sind.
Kundenerlebnis verbessern
Das Bezahlen für das Laden kann für Kunden und Kundinnen kaum einfacher sein. Zahlkarte dranhalten, ein paar Klicks am Bildschirm - das wars. So wie wir es von klassischen Tankstellen kennen.
Kosten sparen
Mit dem Payment Kiosk können Sie eine Gruppe von bestehenden Ladestationen kostengünstig mit weiteren Zahlungsmöglichkeiten ausstatten und ersparen sich den teuren Austausch oder die Nachrüstung jeder einzelnen Ladestation.
Die Customer Journey
Ladepunkt wählen
Fahrerin oder Fahrer eines Elektrofahrzeugs kommt am Standort an, wählt einen Ladepunkt aus und schließt das Fahrzeug an.
Am Virta Payment Kiosk
E-Fahrende wählt „Ladevorgang starten“ auf dem Touchscreen des Kiosks und wählt den entsprechenden Ladepunkt aus. Sobald dazu aufgefordert, muss die Kredit- oder Debitkarte an das kontaktlose Terminal gehalten werden.
In seltenen Fällen fordert das Terminal dazu auf, die Kredit- oder Debitkarte als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme einzustecken oder die PIN auf dem Touchpad des Terminals einzugeben. Zu diesem Zeitpunkt wird ein bestimmter Vorautorisierungsbetrag auf der Kredit- oder Debitkarte reserviert.
Ladevorgang läuft
Ladevorgang beenden
Um den Ladevorgang zu beenden, muss auf dem Kiosk „Ladevorgang beenden“ gewählt werden und dieselbe Kredit- oder Debitkarte an das Terminal gehalten werden.
Die Vorautorisierung wird aufgehoben und die tatsächlichen Kosten der Transaktion werden von der Bezahlkarte abgebucht. Der Ladevorgang wird nun beendet und das Kabel entriegelt (wenn ein Gleichstromladegerät verwendet wurde).
Technische Spezifikationen
- Power PC: Lüfterloses Embedded-System mit Intel©
- Display: 7.0” TFT (1024x600) PCAP Touch
- Bezahlterminal: PAX IM30/Payter Apollo
- Netzwerkverbindung: 4G oder Ethernet LAN RJ-45
- Betriebsspannung: 230 VAC, 50Hz – ca. 40W (mit Heater 90 VA)
- Abmessungen: H450 x B265 x T200 mm, H1444 mm auf Standfuß (Säule)
- Gewicht: 13 kg, 25 kg mit Standfuß
- IP-Wert: IP 34
- Montage: An Wand oder auf Standfuß
- Plug&Play Technologie
- Mögliche Vernetzung mit bis zu 100 Ladepunkten
- Eichrechtskonforme Abwicklung
- Über die Cloud mit den einzelnen Ladestationen und der Virta Plattform verbunden
Akzeptierte Zahlkarten
Gesetzliche Grundlagen
Alternative Fuels Infrastructure Regulations (AFIR)
Die AFIR-Verordnung ist Teil des Fit for 55-Pakets der EU und tritt am 13. April 2024 in Kraft. Die Verordnungen konzentrieren sich auf den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, die alle Verkehrsträger in Europa unterstützen soll.Die Verordnung sieht u. a. vor, dass Ladestationen zwingend eine Zahlungsmöglichkeit mit gängigen Debit- und Kreditkarten anbieten müssen.
Zweite Novelle der Ladesäulen- verordnung (LSV)
Deutschland setzt die Vorgaben der AFIR-Regulierung bereits zum Teil mit der Zweiten Novelle der Ladesäulenverordnung um.Da die europäische AFIR-Verordnung im speziellem Verschärfungen gegenüber der Ladesäulenverordnung (LSV) vorsieht, wird sie in Zukunft weitgehend an die Stelle der LSV treten.
Bereit, kontaktlose Kartenzahlungen mit dem Virta Payment Kiosk zu erlauben?
Schreiben Sie uns und wir melden uns umgehend bei Ihnen.