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Förderung für Ladestation
Jetzt passende Förderung für Ladestation 2026 finden.
Jetzt von Förderung für Ladestation profitieren
Mit Förderungen für Ladeinfrastruktur je nach Programm einen erheblichen Teil der Kosten für Erwerb, Installation und Netzanschluss einer Ladestation finanzieren.
Wir bieten eine aktuelle Übersicht aller Förderungen des Bundes, der Bundesländer und einzelner Kommunen in Deutschland sowie für Österreich und der Schweiz. Wählen Sie unten Ihren Standort, um passende Förderprogramme zu finden – für Details zu Konditionen und Antragstellung verweisen wir auf unsere ausführlichen Förderungs-Ratgeber.
Aktuelle Förderaufrufe
Voraussetzungen für eine Förderung:
Welche Voraussetzungen gelten für den Ladestrom?
Förderungen für Ladeinfrastruktur werden i. d. R. pro Ladepunkt bemessen und setzen voraus, dass erneuerbare Energie verladen wird.
Entweder nachweislich durch einen Grünstrom-Vertrag oder durch vor Ort produzierte Wind- oder Solarenergie.
Bei gemeinsamer Installation mit einer neuen Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) locken oft höhere Förderungen.
Muss eine geförderte Ladestation öffentlich zugänglich sein?
Das hängt vom jeweiligen Förderaufruf ab: Manche Programme richten sich an öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, andere zielen gezielt auf den Ausbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ab.
Die jeweilige Förderrichtlinie legt fest, an wie vielen Tagen und Stunden eine Ladestation öffentlich zugänglich sein muss.
Wovon hängt die Höhe der Förderung ab?
Die genaue Höhe der Förderung richtet sich i. d. R. nach der Ladeleistung. Ein DC-Ladepunkt mit einer Ladeleistung über 22 Kilowatt erhält meist höhere Zuschüsse, da die Investitionen intensiver sind.
Die jeweilige Förderrichtlinie definiert außerdem maximale Förderhöhen pro Ladepunkt oder Standort.
Wer ist förderberechtigt?
Je nach Programm sind unterschiedliche Gruppen antragsberechtigt:
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Kommunen
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Zusätzlich profitieren:
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Häufige Fragen zur Förderung von Ladeinfrastruktur
Ladeinfrastruktur wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf mehreren Ebenen gefördert: durch Bundesprogramme, landes- bzw. kantonsspezifische Zuschüsse sowie kommunale Förderungen einzelner Städte und Gemeinden. Welche Programme aktuell verfügbar sind, hängt stark vom Standort und der Zielgruppe (Privatperson, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft) ab.
Die Förderhöhe variiert je nach Programm und wird meist pro Ladepunkt berechnet. Sie richtet sich in der Regel nach der Ladeleistung, der Zugänglichkeit der Ladestation (öffentlich vs. nicht öffentlich) und danach, ob erneuerbare Energie genutzt wird. Die genauen Konditionen der jeweils aktuellen Programme finden Sie in unseren ausführlichen Förderungs-Ratgebern.
Je nach Programm sind unterschiedliche Gruppen antragsberechtigt: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Freiberufler und Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kommunen. Einige Programme richten sich zusätzlich gezielt an Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter oder — insbesondere in der Schweiz — an kleine und mittlere Transportunternehmen.
Das hängt vom jeweiligen Förderaufruf ab. Manche Programme fördern ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, andere zielen gezielt auf nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte ab, etwa auf Firmengeländen oder Betriebshöfen. Die jeweilige Förderrichtlinie legt fest, an wie vielen Tagen und Stunden Zugänglichkeit bestehen muss.
Die meisten Förderprogramme setzen voraus, dass an der geförderten Ladestation erneuerbare Energie genutzt wird — nachgewiesen durch einen Grünstrom-Vertrag oder durch selbst erzeugte Solar- oder Windenergie. Wird die Ladestation zusammen mit einer neuen PV-Anlage installiert, fällt die Förderung in manchen Programmen sogar höher aus.
Ja. Förderprogramme werden regelmäßig angepasst, neu aufgelegt oder — bei Erreichen des Budgets — vorzeitig geschlossen. Es lohnt sich daher, den aktuellen Stand eines Programms vor der Antragstellung direkt zu prüfen. Wir aktualisieren unsere Länder-, Kantons- und Bundesprogramm-Übersichten entsprechend.
Ja, eine Investitionsförderung beim Aufbau der Ladeinfrastruktur schließt eine laufende Vergütung über die THG-Quote nicht aus. Öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland können zusätzlich zur Förderung jährlich über die THG-Quote vergütet werden.
Virta berät Sie zu passenden Förderprogrammen und stellt bei Bedarf entsprechende Angebote bereit. Die Antragstellung selbst übernehmen wir nicht — diese erfolgt direkt durch Sie bei der jeweiligen Förderstelle.
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