Die E-Auto-Förderung kommt 2026 zurück mit bis zu 5.000 Euro

von Virta
3 Min
01.12.2025 15:11:50
Letztes Update am 01.12.2025 15:13:59
Die E-Auto-Förderung kommt 2026 zurück mit bis zu 5.000 Euro
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Die Elektromobilität in Deutschland steht vor einem neuen Aufschwung. Nach dem abrupten Auslaufen von Umweltbonus Ende 2023 ist die neue E-Auto-Förderung für 2026 im Koalitionsausschuss beschlossene Sache und nimmt bereits konkrete Formen an. Wir haben alle wichtigen Informationen sowie Links zusammengefasst. 

So sieht die neue E-Auto Förderung 2026 aus

Mit der neu aufgesetzten E-Auto Förderung will die Bundesregierung gezielt Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität unterstützen.

Dafür werden drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt.

Wichtige Eckpunkte:

  • Förderhöhe: 3.000 Euro Basisförderung, zusätzlich 500 Euro pro Kind (maximal 1.000 Euro extra), 1.000 Euro Zusatzförderung für Haushalte mit weniger als 3.000 Euro netto pro Monat – die E-Auto Förderung 2026 kann insgesamt also bis zu 5.000 Euro betragen.
  • Förderstart: Die Förderung soll schnellstmöglich im Jahr 2026 in Kraft treten. Ob Anträge bereits im Januar 2026 gestellt werden können, ist zu diesem Zeitpunkt noch offen.  
  • Förderberechtigte: Privatpersonen mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro, plus 5.000 Euro pro Kind.
  • Förderfähige Fahrzeuge: Reine Elektroautos und Plug in Hybride der EU-Fahrzeugklasse M1 mit einem Netto-Listenpreis von unter 45.000 Euro*, die erstmals als Neufahrzeuge in Deutschland zugelassen werden.
  • Gebrauchtwagen: Auch gebrauchte E-Autos können förderfähig sein (Details werden noch von der EU-Kommission geprüft).
  • Mindesthaltedauer: Eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing wird noch festgelegt.

*Nettolistenpreise sind auf der Webseite vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einsehbar. 

Wer profitiert von der E-Auto Förderung 2026?

Die geplante Förderung für E-Autos richtet sich gezielt an Privatpersonen mit mittlerem und geringem Einkommen.

Besonders Familien profitieren, da die Einkommensgrenze pro Kind steigt und es zusätzliches Geld pro Kind gibt. Auch Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen erhalten einen höheren Zuschuss.

Beispiel:
Eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro brutto kann die Einkommensgrenze auf 90.000 Euro anheben. Sie erhält 3.000 Euro Basisförderung plus 1.000 Euro Kinderzuschlag – insgesamt also 4.000 Euro. Bei sehr niedrigem Einkommen (unter 3.000 Euro netto/Monat) sind sogar 5.000 Euro Gesamtförderung möglich.

Wie wird die Einigung im Koalitionsausschuss gewertet?

Mit dem Plan, ein neues Förderprogramm für E-Autos zu starten, bekräftigt die Regierung das Ziel, langfristig auf die Elektromobilität zu setzen. Oder wie Merz sagte: Elektroantriebe seien „die Hauptstraße, auf der gefahren wird“.

Ebenfalls einigen konnte man sich bei dem Streitthema Verbrenner-Aus, das EU-weit im Jahr 2035 eintreten soll. Hier haben sich CDU und CSU durchsetzen können.

Deutschland wird sich also in der EU dafür einsetzen, dass ab 2035 neben Elektroautos und Plug-in-Hybride auch Range-Extender-Fahrzeuge und „hocheffiziente Verbrenner“ neu zugelassen werden dürfen.

Link zum Beschlussdokument des Koalitionsausschusses

Detailansicht eines weißes E-Autos von der Seite mit offener Ladebuchse zum Laden

Diese Fördermaßnahmen gibt es bereits

Neben der geplanten neuen E-Auto Förderung 2025 bestehen weiterhin folgende Anreize und steuerliche Vorteile:

1. Steuerliche Begünstigung von Elektro Dienstwagen

Die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von Elektro Dienstwagen wurde am 1. Juli 2025 auf 100.000 Euro erhöht.

Den geldwerten Vorteil, den Arbeitnehmenden durch die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagen entsteht wird steuerlich begünstigt.

2. Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge

Unternehmen können die Investitionskosten für Elektrofahrzeuge mit einer Sonderabschreibung schneller steuerlich geltend machen.

Für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge (Anschaffung Juli 2025 bis Dezember 2027): 75 % Abschreibung im ersten Jahr, 10 % im zweiten Jahr, 5 % im dritten und vierten Jahr, 3 % im fünften Jahr und 2 % im sechsten Jahr.

3. Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung

Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos wurde verlängert: Statt wie bisher bis 2026 gilt die Regelung nun für neue oder umgerüstete E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen werden.

Die Steuerbefreiung wird dabei längstens bis zum 31. Dezember 2035 gewährt. Das bedeutet: E-Autos können nur dann von der vollen, maximal zehnjährigen Steuerbefreiung profitieren, wenn sie spätestens bis Ende dieses Jahres zugelassen werden.

Fazit

Die neue E-Auto Förderung 2026 setzt einen klaren Fokus auf soziale Gerechtigkeit und gezielte Unterstützung für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen.

Die Details zur konkreten Ausgestaltung werden in den kommenden Wochen erwartet. Klar ist: Die Bundesregierung will mit gezielten Maßnahmen und staatlicher Förderung den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern und die Elektromobilität in Deutschland weiter vorantreiben.

Die politische Debatte um das Verbrenner-Aus ab 2035 ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

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