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Schweiz: Förderung Ladeinfrastruktur E-Lkw mit bis zu 40 % Zuschuss

von Virta
5 Min
07.11.2025, 12:56:31
Letztes Update am 23.10.2026, 12:53:13
Schweiz: Förderung Ladeinfrastruktur E-Lkw mit bis zu 40 % Zuschuss
11:17

Die ASTAG (Schweizerischer Nutzfahrzeugverband) ist Programmträgerin des Branchenprogramms «Ladeinfrastruktur E-Lkw» des Bundes. Unter dem Programmnamen «in charge» stehen kleinen und mittleren Transportunternehmen in der Schweiz neu rund 40 Millionen Franken für den Aufbau von E-Lkw Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Der Bund hat die Fördermittel damit verdoppelt. Je nach Projekt werden bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen.

Wichtig: Gesuche können bis spätestens 31. Dezember 2027 eingereicht werden, solange Fördermittel vorhanden sind. Die Ladeinfrastruktur muss im Eigentum des Unternehmens sein. Contracting- und Leasing-Modelle sind nicht förderfähig. Mit der Umsetzung darf erst nach der Förderzusage begonnen werden.

Bund verdoppelt Fördermittel: Neu stehen 40 Mio. CHF zur Verfügung

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Aufstockung des Branchenprogramms «in charge» bewilligt. Die ASTAG hat dies am 12. Oktober 2026 bekannt gegeben. Das Fördervolumen steigt von 20 auf knapp 40 Millionen Franken. Auch die zusätzlichen Mittel stammen aus dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG).

Der Grund ist die hohe Nachfrage. Das ursprüngliche Budget war laut ASTAG bereits nach wenigen Monaten nahezu vergeben. Die Zwischenbilanz der ASTAG (Stand Anfang Oktober 2026):

  • 224 eingereichte Gesuche seit Programmstart im Januar 2026
  • 135 bewilligte Gesuche
  • rund 19 Millionen Franken Fördermittel bereits gebunden
  • rund 687 E-Lkw, deren Einsatz durch die bewilligten Projekte ermöglicht wird
  • rund 52’000 Tonnen CO₂ Einsparung pro Jahr

Die bewilligten Projekte übertreffen die ursprünglichen Programmziele damit bereits heute. Antragsberechtigung und Fördersätze bleiben unverändert.

Für Transportunternehmen heisst das: Die Förderung ist wieder breit verfügbar. Die Vergabe erfolgt aber weiterhin nach dem Prinzip «first come, first served». Wer ein Projekt plant, sollte das Gesuch jetzt vorbereiten.

Branchenprogramm «in charge, Ladeinfrastruktur E-Lkw» im Überblick

Unter dem Programmnamen «in charge» hat der Bund die ASTAG mit der Umsetzung des Branchenprogramms «Ladeinfrastruktur E-Lkw» beauftragt. Das Programm basiert auf dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG).

Ziel ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lastwagen zu beschleunigen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sollen so auf emissionsfreie Antriebe umsteigen können.

Die wichtigsten Eckdaten:

  • Fördervolumen rund 40 Millionen Franken (verdoppelt von ursprünglich 20 Millionen Franken)
  • Gesuche können seit 1. Januar 2026 und bis spätestens 31. Dezember 2027 eingereicht werden
  • Förderentscheid per E-Mail innerhalb von rund 15 Arbeitstagen
  • Umsetzung und Schlussbericht mit Schlussrechnungen bis spätestens 31. Mai 2030
  • Vergabe nach dem Prinzip «first come, first served», solange Fördergelder vorhanden sind

Mit dem höheren Budget weist «in charge» auch höhere Wirkungsziele aus. Das Programm zielt neu auf rund 1’200 E-Lkw im Einsatz ab. Damit sollen jährlich rund 72’000 Tonnen CO₂ und 28 Millionen Liter Diesel eingespart werden. Zudem sollen rund 120 MW Ladeleistung entstehen.

Was wird gefördert?

Die Förderung «Ladeinfrastruktur E-Lkw» deckt einen wesentlichen Teil der Investitionskosten ab. Anrechenbar sind Kosten, die für die wirtschaftliche und zweckmässige Errichtung von Ladeinfrastruktur unmittelbar notwendig und angemessen sind. Gefördert werden insbesondere:

  • Machbarkeitsstudien für E-Lkw Ladeinfrastruktur (gemäss SIA-Phase 21, ohne Projektierung und Ausschreibung)
  • Netzanschluss für Ladeinfrastruktur (Nieder-, Mittel- und Hochspannung, inkl. Trafo/Hauptverteilung)
  • Zuleitung vom Netzanschluss zu den Ladestationen (Tiefbau, Kabelrohre, Verkabelung, Datenverbindungen usw.)
  • Ladeeinrichtungen (Ladestationen, Stecker/Dispenser, Gleichrichter, Lastmanagement-Systeme)

Nicht anrechenbar sind Eigenleistungen, Betriebskosten sowie geleaste Komponenten oder Leistungen im Contracting. Alle Kosten werden ohne Mehrwertsteuer angegeben.

Pro Unternehmen werden in der Regel bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert. Für den Aufbau besonders innovativer Ladeinfrastruktur gibt es einen Innovationsbonus. Erfüllt ein Projekt einen der folgenden Bereiche, steigt der Fördersatz auf bis zu 45 Prozent. Ab zwei erfüllten Bereichen sind bis zu 50 Prozent möglich:

  • Nachhaltigkeit und Zirkularität
  • netzdienliches Laden
  • Erweiterung der Systemgrenze über Ladeinfrastruktur und Gebäude hinaus
  • neuartige und replizierbare technische Lösung

Wer ist antragsberechtigt?

Die Förderung richtet sich gezielt an KMU der Transport- und Logistikbranche. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:

  • weniger als 250 Mitarbeitende
  • Stromverbrauch pro Jahr < 500 MWh
  • Wärmeverbrauch pro Jahr < 5 GWh (ca. 500’000 Liter Heizöl)
  • Ersatz von Diesel-Lkw durch E-Lkw, die bis spätestens 31. Mai 2030 im Einsatz sind (Busse und Reisecars sind ausgeschlossen)
  • Eigentum an der Ladeinfrastruktur und Standort in der Schweiz

Damit werden faire Rahmenbedingungen geschaffen. Auch kleinere Unternehmen können die Elektrifizierung ihrer Fuhrparks so wirtschaftlich bewältigen.

Wie werden Gesuche gestellt?

Die ASTAG setzt das Branchenprogramm «Ladeinfrastruktur E-Lkw» unter dem Label «in charge» in Kooperation mit dem Bundesamt für Energie (BFE) um. Die Gesuche werden online über die offizielle Programmseite eingereicht: https://in-charge.ch/

Der Förderprozess ist klar strukturiert und erfolgt in drei Schritten:

  1. Projektkategorie wählen (Aufbau Ladeinfrastruktur oder Machbarkeitsstudie)
  2. Unterlagen gemäss Anleitung zusammenstellen
  3. Gesuch online einreichen und Förderentscheid abwarten

Wichtig: Mit der Umsetzung darf erst nach der Förderzusage begonnen werden. Massgebend ist die erste verbindliche finanzielle Verpflichtung gegenüber Dritten, etwa ein Kaufvertrag für wesentliche Komponenten. Bewilligungen und Planung dürfen vorher erfolgen, diese Kosten werden aber nicht vergütet.

Die detaillierte Anleitung zum Ablauf des Fördergesuchs mit allen Unterlagen findet sich hier: Anleitung Fördergesuch «in charge»

Eine unverbindliche Schätzung der möglichen Fördersumme liefert der Förderrechner von «in charge». Antworten zu Teilnahmebedingungen, anrechenbaren Kosten und Innovationsbonus bieten die FAQ.

Das Gesuch selbst wird über das offizielle Online-Formular eingereicht. Es ist direkt über die Programmseite «in charge» erreichbar.

Vogelperspektive von E-Lkw, die auf einer kurvigen Bergstrasse durch einen Wald fahren

Warum jetzt in Ladeinfrastruktur E-Lkw investieren?

Die Elektrifizierung des Schwerlastverkehrs ist ein entscheidender Schritt zur Erreichung der Klimaziele.

Für KMU im Transportgewerbe bietet die Förderung Ladeinfrastruktur eine einmalige Chance. Ein grosser Teil der Investitionskosten wird übernommen (bis zu 40 Prozent, mit Innovationsbonus bis zu 50 Prozent). Elektrische Lkw haben tiefere Energie- und Wartungskosten. Und Unternehmen positionieren sich als nachhaltige Partner für ihre Kunden.

Auch der Zeitpunkt spricht für einen raschen Einstieg. E-Lkw sind heute von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit. Das Parlament hat am 2. Oktober 2026 beschlossen, dass diese Befreiung bis Ende 2030 gilt. Ab 2031 werden auch E-Lkw abgabepflichtig, zunächst mit einem Rabatt von mindestens 70 Prozent und ab 2032 von mindestens 50 Prozent. Wer jetzt umstellt, profitiert länger von den Einsparungen.

Zudem leisten Unternehmen einen aktiven Beitrag zur Dekarbonisierung des Strassentransports.

Depotladen als wirtschaftliche Lösung

Für die meisten Transportunternehmen ist das Depotladen die wirtschaftlichste und praktischste Lösung. Dabei werden die Elektro-Lkw über Nacht oder während längerer Standzeiten am Betriebshof geladen.

Dies ermöglicht planbare Ladezeiten während Ruhezeiten der Fahrzeuge, optimale Netzauslastung durch intelligentes Lastmanagement und Kosteneffizienz durch günstigere Nachtstromtarife.

Unternehmen behalten die volle Kontrolle über ihre eigene Ladeinfrastruktur und sind nicht von öffentlicher Ladeinfrastruktur abhängig.

Virta: Ihr Partner für umfassende Ladelösungen

Als führender Anbieter von intelligenten Ladelösungen unterstützt Virta Transportunternehmen bei der Planung, Installation und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur E-Lkw.

Unsere schlüsselfertige All-in-One Ladelösung umfasst Hochleistungs-Ladestationen für das Depotladen, das Virta Hub Backend als Schaltzentrale für einen effizienten Betrieb, professionelle Installation durch Fachpartner, intelligentes Lastmanagement zur Optimierung der Netzauslastung, 24/7 Support und Wartung sowie automatisierte Verwaltung und Abrechnung aller Ladevorgänge.

Virta unterstützt Sie bei der Förderung mit Standortanalyse und Bedarfsermittlung, ROI-Berechnung und Wirtschaftlichkeitsprognose, Unterstützung bei der Gesuchstellung, Projektmanagement von der Planung bis zur Inbetriebnahme sowie langfristiger Betreuung und Optimierung.

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Bleiben Sie informiert

Alle offiziellen Informationen zur Förderung «Ladeinfrastruktur E-Lkw», den Teilnahmebedingungen, anrechenbaren Kosten und dem Innovationsbonus finden Sie auf der Programmseite in-charge.ch.

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Wir halten Sie über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden und aktualisieren diesen Beitrag regelmässig mit neuen Informationen.

Mit rund 40 Millionen Franken bietet das Branchenprogramm «Ladeinfrastruktur E-Lkw» KMU im Schweizer Transportgewerbe eine einmalige Chance. Sie können die Elektrifizierung ihrer Flotten mit erheblicher finanzieller Unterstützung vorantreiben.

Gesuche sind bis Ende 2027 möglich, die Umsetzung muss bis Mai 2030 abgeschlossen sein. Die Mittel werden jedoch in der Reihenfolge der Gesuche vergeben. Bereiten Sie Ihr Projekt deshalb frühzeitig vor und stellen Sie die geforderten Unterlagen gemäss Anleitung von «in charge» zusammen.

Virta steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite: von der ersten Beratung über die Gesuchstellung bis zum langfristigen Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur.

Weitere Informationen:

Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen Änderungen. Fördermittel können ohne Ankündigung ausgeschöpft sein. Massgebend sind stets die offiziellen Informationen auf in-charge.ch.

Themen: Förderungen