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Wie es um die E-Auto-Förderung 2023 steht

Lange gab es ein Hick-Hack in der Ampelregierung darüber, wie es mit der Förderung für E-Autos weitergehen soll. Nun sind die Zeichen gesetzt, zum 1. Januar 2023 sind Umweltbonus und damit der Zuschuss für ein E-Auto deutlich zurückgeschraubt worden. Was das genau für Ihren zukünftigen E-Auto-Kauf bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bis Ende 2022 hat man bei der Neuzulassung eines Elektroautos und Plug-in-Hybrides noch von einer üppigen Gesamtförderung von bis zu 9.000 Euro profitiert. Diese Maximalförderung bestand aus einem Bundesanteil (staatlichen Umweltbonus) in Höhe von 6.000 Euro und einem Herstelleranteil. Der Herstelleranteil entspricht i. d. R. der Hälfte des Umweltbonus, in diesem Fall also 3.000 Euro. Trotzdem locken viele Hersteller mit viel höheren Rabatten, so hat etwa Tesla erst kürzlich die Preise für das Model 3 und Model Y kräftig gesenkt. 

Hat die staatliche Innovationsprämie aus dem Corona-Konjunkturpaket vom Juni 2020 den Umweltbonus bisher auf das Doppelte aufgestockt, ist diese mit 1. Januar 2023 endgültig ausgelaufen. Dadurch reduziert sich nicht nur der Umweltbonus, sondern auch die Höhe des Herstelleranteils.

Aber nicht nur das. Mit der neuen Förderrichtlinie wurden ab 1. Januar 2023 nicht nur die staatlichen Zuschüsse für Elektrofahrzeuge reduziert, sondern auch der Empfängerkreis, der in den Genuss der Auto-Prämie kommt. Auch für die Förderung von Plug-in-Hybride sieht es it dem Jahr 2023 düster aus. Hier nun mehr dazu:

Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2023?

Für Neuanmeldungen von E-Autos mit Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro beträgt der staatliche Anteil der Förderungen ab Januar 2023 nur mehr 4.500 Euro, anstatt der 6.000 Euro, die es noch bis Ende 2022 zu holen gab. Mit Herstelleranteil ergibt das eine Gesamtförderung von 6.750 Euro, anstatt der bisherigen 9.000 Euro. Für E-Autos mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro gibt es nur noch 3.000 Euro. Die Gesamtförderung wird hier also von 7.500 auf 4.500 Euro schrumpfen. Noch schwerer trifft es Plug-in-Hybride, diese haben seit Januar 2023 keinen Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss. Die nachstehenden Fördersätze gelten nur mehr für Fahrzeuge mit einem positiven Effekt auf den Klimaschutz und das sind nach aktueller Auffassung reine E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge. 

Übersicht E-Auto-Förderung 2023

Fahrzeugkategorie Nettolistenpreis < 40.000 Euro Nettolistenpreis < 65.000 Euro
Neukauf E-Auto & Brennstoffzellenfahrzeug

6.750 Euro 

4.500 Euro 
Plug-in-Hybrid nicht förderungsfähig nicht förderungsfähig
Leasing Neuwagen (ab 24 Monate) 6.750 Euro 4.500 Euro
Leasing Neuwagen (12-23 Monate) 3.375 Euro 2.250 Euro
Junger Gebrauchtwagen 4.500 Euro 4.500 Euro
Leasing junger Gebrauchtwagen (ab 24 Monate) 4.500 Euro 4.500 Euro
Leasing junger Gebrauchtwagen (12-23 Monate) 2.250 Euro  2.250 Euro
  1. Gesamtförderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge inkl. Herstelleranteil. Diese errechnet sich aus zwei Drittel Umweltbonus und einem Drittel Herstelleranteil. 
  2. Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA Liste)

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Die wichtigsten Neuerungen bei der E-Auto-Förderung 2023 im Überblick

  • Förderungen für E-Autos werden um 25 Prozent reduziert
  • Bei E-Autos mit Nettolistenpreis über 40.000 Euro werden Förderungen sogar um 40 Prozent gekürzt.
  • Förderung für Plug-in-Hybride sind ab 2023 gänzlich gestrichen.
  • Ab 1. September 2023 wird die E-Auto-Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Hier arbeitet das BMDV allerdings bereits an einer Nachfolgelösung für Unternehmen, die im Frühjahr 2023 bekanntgegeben werden soll.
  • Die Mindesthaltedauer wird von sechs auf zwölf Monate verlängert, um einen schnellen Weiterverkauf ins Ausland zu unterbinden.
  • Ab 1. Januar 2024 wird der Umweltbonus in einem zweiten Schritt auf 3.000 Euro reduziert und nur noch für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis unter 45.000 Euro ausbezahlt. Insgesamt werden ab 2024 staatliche Fördermittel um etwa 30 Prozent gekürzt
  • Nach jetzigem Stand soll der Umweltbonus mit 2025 ablaufen.

Was bedeutet die neue E-Auto-Förderung für Unternehmen?

Für Unternehmen bedeutet die Streichung der Fördermittel, dass Sie nur noch bis September 2023 von staatlichen E-Auto-Förderungen profitieren können. Ob eine E-Auto-Förderung für Kleinstgewerbe und gemeinnützige Organisationen weiterhin möglich sein wird, wird bereits seit Sommer 2022 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft. Die neue Förderrichtlinie hält dazu allerdings keine Informationen bereit. 

Kürzlich erst wurde bekannt gegeben, dass das BMDV eine Fortführung der Förderungen für gewerbliche E-Autos plant. Gleichzeitig wird an einem neuen Förderaufruf auf Bundesebene für Ladeinfrastruktur gearbeitet. Einzelheiten dazu sollen im Frühjahr 2023 veröffentlicht werden. 

Für Unternehmen wird es jetzt also allerhöchste Zeit, ihre E-Flotten aufzustocken und somit maximal von den staatlichen Förderungen zu profitieren. Denn bisher entfielen die meisten Förderanträge auf Unternehmen, wie neueste Zahlen des BAFA vom 1. Dezember 2022 darlegen. Demzufolge wurden bisher Förderungen für insgesamt 1.636.635 Fahrzeuge beantragt. Davon sind 926.906 reine Elektrofahrzeuge und 709.373 Plug-in-Hybride. Die meisten Förderanträge entfallen dabei auf Unternehmen (50 Prozent), gefolgt von Privatpersonen (43 Prozent).

Bei den beliebtesten Fahrzeugmodellen sieht man den Volkswagen e-up! klar an der Spitze mit 51.951 ausbezahlten Förderungen. Dahinter findet sich das Tesla Model 3 2021 mit 40.016 Förderanträgen.

Um noch die komplette Förderung zu erhalten, sollten Unternehmen also nicht länger mit dem Umstieg auf Stromer warten, denn ab 1. September 2023 ist damit endgültig Schluss. Für die BAFA Antragsstellung zählt nach wie vor das Datum der Fahrzeugzulassung und nicht das Kaufdatum.  

Trotzdem gibt es auch erfreuliche Nachrichten für Unternehmen. So hat das BAFA im Januar 2021 bekannt gegeben, dass die Kombination mit verschiedenen Förderungen für E-Autos erweitert wird. So können neben dem staatlichen Umweltbonus auch Zuschüsse von Kommunen, Ländern und Institutionen beantragt werden. Für das Land Berlin ist das beispielsweise die Förderrichtlinie Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO. Auch günstige Förderkredite können parallel beantragt werden, wie das Förderprogramm Klimaschutzoffensive für den Mittelstand der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). 

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Für Unternehmen weiterhin wichtig zu wissen, die Steuervorteile für Elektroautos und elektrische Dienstwagen bleiben weiterhin bestehen. Außerdem profitieren Unternehmen weiterhin von Förderungen für die Errichtung von Ladestationen und Ladeinfrastruktur. Hier finden Sie alle Infos zu aktuellen Förderaufrufen

2,1 Milliarden Euro für die E-Auto Förderung 2023

Für die Finanzierung der E-Auto-Förderung 2023 haben das Bundesministerium der Finanzen (BAF) und Christian Lindner (FDP) 2,1 Milliarden Euro zugesichert. Für 2024 sind weitere 1,3 Milliarden eingeplant. Insgesamt sind das also 3,4 Milliarden Euro. Sobald dieser Fördertopf ausgeschöpft ist, endet der Umweltbonus automatisch.

Wie aus Regierungskreisen festzustellen ist, soll diese Lösung für die zukünftige Förderung von E-Autos aus einem Kompromiss zwischen dem Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Robert Habeck (Grüne), Minister im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), entstanden sein.

Nachdem bereits der Kauf von über 1,5 Millionen E-Fahrzeugen in Deutschland gefördert wurde, sehen beide Minister hier nun keinen großen Bedarf mehr. Impulse würden derzeit zu Genüge von der Privatwirtschaft und vom Energiemarkt gesetzt. Die E-Mobilität hat sich als massentauglich erwiesen und ist in unserer Gesellschaft angekommen. Durch das Ende der Förderung für Plug-in-Hybride sollen die Bundesmittel nun zielführender für den Klimaschutz eingesetzt werden.

Die gleichen Tendenzen wie abnehmende Subventionen für E-Fahrzeuge sind auch in anderen Ländern zu beobachten. Im Vorzeigeland Norwegen, dem E-Mobilitäts-Hotspot Europas, ist dieser Trend schon seit einigen Jahren festzustellen. Hier machen E-Fahrzeuge bereits rund 80 Prozent der Neuzulassungen aus – und das, obwohl einige der Privilegien für E-Autos bereits abgeschafft wurden. Mit 2023 soll außerdem die Mehrwertsteuerbefreiung für E-Autos in Norwegen fallen.

Man darf also gespannt sein, mit welchen Überraschungen die Ampelregierung in den nächsten Jahren auf sich aufmerksam macht. 

Weitere Zuschüsse und Förderungen für E-Autos

E-Autos, also rein batteriebetriebene Fahrzeuge, haben weiterhin Anspruch auf die THG-Prämie. Laut den neuesten Prognosen werden die Preise für THG-Zertifikate in Zukunft wohl steigen, da immer mehr Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, Ihre Emissionen zu kompensieren. Für Sie und Ihr E-Auto bedeutet das unterm Strich noch mehr Kohle. Jetzt gleich - unbürokratisch - mit dem Virta CO2 Cashback Ihre Prämie an Land ziehen. 

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