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Sonderabschreibung E-Auto: Die neue 75% Sofortabschreibung im Detail

von Virta
4 Min
04.06.2025 15:45:50
Letztes Update am 23.07.2026 11:09:22
Sonderabschreibung E-Auto: Die neue 75% Sofortabschreibung im Detail
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Der „Investitionsbooster" der Bundesregierung mit der neuen Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge ist seit dem 1. Juli 2025 in Kraft – seit über einem Jahr können Unternehmen davon profitieren. Die Superabschreibung bietet erhebliche steuerliche Vorteile für Unternehmen aller Größenordnungen.

Das Sofortprogramm im Detail

Mit dem Sofortprogramm der Bundesregierung können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen im ersten Jahr sofort abzuschreiben.

Diese Superabschreibung gilt für Fahrzeuge mit einem Anschaffungspreis von bis zu 100.000 Euro und fungiert als eine Art Investitions-Booster für die deutsche Wirtschaft.

Der Steuerrabatt sollte auch die Auswirkungen des abrupten Endes von Umweltbonus zum 1. Januar 2024 abfedern und den Absatz von E-Autos ankurbeln.

Welche E-Fahrzeuge profitieren von der Superabschreibung?

Die Sonderabschreibung E-Auto umfasst verschiedene Fahrzeugkategorien:

  • Elektrische Nutzfahrzeuge aller Art, also auch E-Lkw und E-Busse
  • Elektrische Firmenwagen und Dienstwagen

Massive steuerliche Vorteile durch die Superabschreibung Elektroauto

Die Sonderabschreibung Elektroauto bietet Unternehmen beispiellose Möglichkeiten zur Liquiditätsentlastung. Statt der üblichen linearen Abschreibung über mehrere Jahre können bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Damit hat diese Superabschreibung die Finanzierung von gewerblich genutzten E-Fahrzeugen deutlich verändert.

Zusätzlich zur Superabschreibung profitieren Unternehmen von erheblich niedrigeren Betriebskosten bei E-Autos, E-Lkw und E-Bussen. Diese benötigen deutlich weniger Wartung als konventionelle Fahrzeuge und die Energiekosten für Strom sind erheblich günstiger als für Benzin oder Diesel.

Weitere Vorteile eines elektrischen Firmen- und Dienstwagens haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Rechenbeispiel für die Sonderabschreibung E-Auto

Bei einem elektrischen Nutzfahrzeug mit Anschaffungskosten von 80.000 Euro können Unternehmen:

  • 60.000 Euro (75%) im ersten Jahr abschreiben
  • Die verbleibenden 20.000 Euro über die Restnutzungsdauer verteilen

Dies führt zu einer erheblichen Steuerersparnis und verbessert die Liquidität des Unternehmens deutlich.

Detaillierter Abschreibungsplan der Sonderabschreibung E-Auto

Die Superabschreibung folgt einem gestaffelten Abschreibungsmodell über mehrere Jahre:

  • 1. Jahr: 75 Prozent der Anschaffungskosten
  • 2. Jahr: 10 Prozent der Anschaffungskosten
  • 3. Jahr: 5 Prozent der Anschaffungskosten
  • 4. Jahr: 5 Prozent der Anschaffungskosten
  • 5. Jahr: 3 Prozent der Anschaffungskosten
  • 6. Jahr: 2 Prozent der Anschaffungskosten

Zeitlicher Rahmen und Geltungsdauer

Die Sonderabschreibung E-Auto wurde einstimmig vom Bundesrat verabschiedet und ist rückwirkend zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Sie ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2027; ob es danach zu einer Verlängerung kommt, ist noch offen.

Man lädt blaues E-Auto in der Stadt

Erweiterte Dienstwagen-Besteuerung: Aktuelle Regelungen

Parallel zur Superabschreibung wurde im Rahmen des Investitionsboosters auch die Dienstwagen-Besteuerung für E-Autos verbessert.

Für elektrische Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro (zuvor 70.000 Euro) gilt der reduzierte Steuersatz von 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises für die private Nutzung. Bei Fahrzeugen über 100.000 Euro beträgt der Steuersatz weiterhin 0,5 Prozent.

Doppelter Vorteil für Unternehmen

Unternehmen profitieren somit von einem doppelten Investitionsbooster:

  1. Superabschreibung von bis zu 75% im ersten Jahr
  2. Reduzierte Dienstwagen-Besteuerung bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro

Besondere Förderung für elektrische Nutzfahrzeuge

Das Sofortprogramm der Bundesregierung legt besonderen Fokus auf elektrische Nutzfahrzeuge. Gerade E-Lkw und E-Busse profitieren durch die Superabschreibung verstärkt, um die Dekarbonisierung des Transportwesens voranzutreiben.

Warum elektrische Nutzfahrzeuge im Fokus stehen

  • Höhere CO₂-Einsparungen 
  • Größere Reichweiten und Nutzlasten bei modernen E-Lkw
  • Reduzierte Lärmbelastung durch E-Busse in Städten
  • Niedrigere Betriebskosten im Vergleich zu Dieselfahrzeugen

Kombinierbare Förderungen maximieren den Investitions-Booster

Unternehmen können die Superabschreibung Elektroauto mit weiteren Förderprogrammen kombinieren:

  • Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG – in Kombination mit der Superabschreibung sind so im ersten Jahr Gesamtabschreibungen von bis zu 87,5 Prozent möglich (individuelle Steuerberatung empfohlen)
  • Förderungen von Bund und Ländern für den Erwerb von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur
  • EU-Fördermittel für elektrische Nutzfahrzeuge
  • Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

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Wie setzen Unternehmen die Abschreibung um?

Für die praktische Umsetzung der Abschreibung Firmenwagen müssen Unternehmen folgende Punkte beachten:

Voraussetzungen für die Superabschreibung
  • Anschaffung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027
  • Maximaler Anschaffungspreis von 100.000 Euro
  • Ausschließlich elektrischer Antrieb (keine Plug-in-Hybride)
  • Gewerbliche oder betriebliche Nutzung
Buchhalterische Behandlung

Die Superabschreibung wird zusätzlich zur regulären Abschreibung gewährt und muss entsprechend in der Buchhaltung erfasst werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit ihren Steuerberatern abstimmen.

Auswirkungen auf verschiedene Branchen

Das Sofortprogramm beeinflusst unterschiedliche Branchen verschieden stark:

Logistik und Transport
  • E-Lkw sind durch die Superabschreibung deutlich attraktiver geworden
  • Reduzierte Gesamtbetriebskosten durch niedrigere Energiekosten
  • Zugang zu Umweltzonen ohne Einschränkungen
Öffentlicher Nahverkehr
  • E-Busse profitieren von der 75%-Sonderabschreibung
  • Kommunen können ihre Flotten schneller elektrifizieren
  • Reduzierte Lärmbelastung in Innenstädten
Handwerk und Dienstleistung
  • Elektrische Nutzfahrzeuge für Handwerksbetriebe
  • Imagegewinn durch nachhaltige Unternehmensausrichtung
  • Niedrigere Wartungskosten bei elektrischen Nutzfahrzeugen

Was gilt bei Leasing?

Die Sonderabschreibung für E-Autos gilt ausschließlich für Unternehmen, die ein Elektrofahrzeug kaufen und selbst als Eigentümer bilanzieren.

Wer ein E-Auto hingegen least, kann die attraktive Superabschreibung nicht direkt nutzen, da das Fahrzeug im Eigentum des Leasinggebers bleibt.

Stattdessen können Leasingnehmer weiterhin die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Die Sonderabschreibung kommt somit nur beim Kauf zum Tragen – beim Leasing profitiert in der Regel der Leasinggeber von den steuerlichen Vorteilen.

Unternehmen sollten daher sorgfältig abwägen, welche Finanzierungsform für sie steuerlich am attraktivsten ist

Virta Flottenlösung

Ladeinfrastruktur als Erfolgsfaktor

Für den Erfolg der Superabschreibung E-Auto ist eine ausreichende Ladeinfrastruktur entscheidend. Unternehmen sollten parallel zur Fahrzeugbeschaffung auch in Ladestationen investieren.

Virta Lösungen für maximale Effizienz

Virta bietet umfassende Ladeinfrastruktur-Lösungen, die perfekt mit dem Investitionsbooster harmonieren:

  • Skalierbare Ladesysteme für alle Unternehmensgrößen
  • Intelligentes Lastmanagement für optimierte Energiekosten
  • Flottenmanagement für maximale Effizienz
  • Mitarbeiterladen als zusätzlicher Benefit

Fazit: Eine der attraktivsten Chancen für die Elektromobilität

Die Superabschreibung, die seit dem 1. Juli 2025 in Kraft ist, hat sich zu einer der attraktivsten Chancen für deutsche Unternehmen entwickelt. Mit einer Sonderabschreibung von bis zu 75 Prozent im ersten Jahr ist der Umstieg auf E-Autos und elektrische Nutzfahrzeuge wie E-Lkw und E-Busse so attraktiv wie nie zuvor.

Das Sofortprogramm der Bundesregierung in Kombination mit der auf 100.000 Euro angehobenen Grenze bei der Dienstwagen-Besteuerung bildet einen beispiellosen Investitionsbooster für die deutsche Wirtschaft. Unternehmen, die die Regelung bis zum Auslaufen Ende 2027 nutzen, können von diesem umfassenden Förderpaket maximal profitieren und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Die Zeit ist weiterhin günstig für den Sprung in die Elektromobilität – die Superabschreibung Elektroauto macht es möglich, allerdings nur noch für gut anderthalb Jahre.