Berlin: WELMO Förderung bezuschusst Ladestation mit bis zu 30.000 Euro

von Virta
3 Min
15.02.2023 11:36:53

Seit Juli 2018 unterstützt das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Berlin beim Umstieg auf E-Mobilität. Mit Stand vom 31.10.2022 wurde die WELMO Richtlinie neu aufgesetzt und die Anschaffung einer Ladestation wird zu 50 % oder mit bis zu 30.000 Euro pro Ladepunkt bezuschusst. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO 

Im Detail fördert die Richtlinie Wirtschaftsnahe Elektromobilität oder kurz WELMO die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, E-Taxis und elektrischen Nutzfahrzeugen durch Unternehmen und selbstständig Tätige. Diese kann zusätzlich zur E-Auto-Förderung des Bundes, dem Umweltbonus beantragt werden. Dazu werden auch Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes gefördert. 

Zusätzlich bezuschusst WELMO auch entsprechend benötigte Ladeinfrastruktur. Gefördert werden die Errichtung und Installation einer öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Ladestation oder Wallbox im Stadtgebiet Berlins sowie Kosten für den Netzanschluss. Die Förderhöhe richtet sich nach der Art der Ladestation. 

Anträge können bis zum 31.12.2025 gestellt werden, sofern Fördermittel nicht vorzeitig ausgeschöpft sind. 

Förderung Ladestation Berlin 

Fördergegenstand Förderanteil Max. Förderhöhe
AC-Normalladestation (bis 22 kW) 50 % der Gesamtkosten 2.500 Euro pro Ladepunkt
DC-Schnellladestation (ab 22 kW) 50 % der Gesamtkosten 30.000 Euro pro Ladepunkt
Anschluss Nieder-spannungsnetz 50 % der Gesamtkosten 5.500 Euro pro Standort
Anschluss Mittel-spannungsnetz 50 % der Gesamtkosten 55.000 Euro pro Standort 

 

Voraussetzungen: 

  • Strom aus 100 % erneuerbaren Energien (nachweislich durch Stromliefervertrag)
  • Stationäre Ladestationen auf öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen, privat betrieblichen Flächen.
  • Errichtung im Stadtgebiet Berlins
  • Mindestnutzungsdauer von 12 Monaten ab Inbetriebnahme
  • Keine Gewinnerzielung durch Einnahmen aus der Nutzung der Ladestation. Ein kostendeckendes Entgelt für das Laden ist zulässig. 

Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Berlin beantragen? 

Die Förderung richtet sich an KMU, also an Unternehmen und selbstständig Tätige. Falls Antragsstellende nicht im Besitz der Flächen sind, muss das Einverständnis vorliegen. 

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Die Schritte bis zur Förderung 

Wie wird ein Förderantrag für eine Ladestation gestellt? Der Antrag kann bequem online auf der Seite der IBB Business Team GmbH eingereicht werden. Dazu einfach nach dem Log-in das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ auswählen, auf das entsprechende Modul „Ladeinfrastruktur“ klicken und „Neues Projekt“ anlegen. Antrag ausfüllen und entsprechend Dokumente hochladen. 

Für den Antrag verpflichtend ist ebenfalls das Angebot eines Ladeinfrastrukturanbieters für den Umfang des Projekts. Hier können Sie einfach das Angebot, das Sie von Virta erhalten haben, beilegen.

Nach der Prüfung wird ein Förderbescheid ausgestellt. Mit positivem Bescheid haben Sie 18 Monate Zeit für die Umsetzung, denn so lange kann die Auszahlung der Fördermittel beantragt werden. 

Ladeinfrastruktur kann nicht vor vollständigem Antragseingang bestellt oder installiert werden. 

Nach Ablauf der Mindestnutzungsdauer von 12 Monaten ab Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur muss innerhalb von einem Monat der Nachweis erbracht werden, dass sich die Ladestation oder die Ladestationen bis zum Fristende im Besitz des Antragsstellenden befinden. 

>> Hier Antrag stellen 

DE - subsidies

An wen richtet sich die Förderung für Ladestationen in Berlin?

Hauptsächlich an Unternehmen, die Ihre Flotten elektrifizieren möchten und an Taxi-Unternehmen, welche ebenfalls den Umstieg auf E-Autos planen. Hier sollte beachtet werden, dass geförderte Ladestationen entsprechend der Richtlinie nicht gewinnbringend betrieben werden dürfen. Daher eignet sich diese Förderung für Ladeinfrastruktur, welche nicht ausschließlich für öffentliches Laden in Betracht kommt. Für Unternehmen sind die Förderung dennoch sehr attraktiv, da sie damit das Flottenladen und das Laden für Ihre Mitarbeitende kostengünstig umsetzten können. Die Förderung bietet sich auch für das Gewerbe, die Hotellerie oder den Einzelhandel an, die das Laden von E-Fahrzeugen als Zusatzservice ohne Aufpreise ihren Kunden und Kundinnen anbieten möchten. 

Virta ist Ihr Partner, wenn es um Ladeinfrastruktur geht 

Unsere schlüsselfertige Ladelösung inklusive Hardwarebeschaffung unterstützt Sie überall dort, wo Sie Hilfe brauchen. Unsere Experten und Expertinnen beraten Sie auch gerne zu Themen rund um die Förderung von Ladestationen.

Die All-in-One Lösung von Virta begleitet Sie bis zur Inbetriebnahme Ihrer Ladestation und darüber hinaus. Wir liefern eichrechtskonforme Ladestationen und verfügen über eine eigene Verwaltungssoftware (Backend), welche Sie auch bei Kontrolle, Übersicht und Abrechnung unterstützt. Standortanalysen, Installation, Wartungen sowie Support für E-Fahrende gehören ebenso zu unserem Portfolio. Nehmen Sie gleich Kontakt zu unserem Vertrieb auf, um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. 

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Angaben unterliegen Änderungen und Fördertöpfe können ohne Ankündigung bereits ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr. 

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