Berlin: WELMO Förderung bezuschusst Ladestation mit bis zu 30.000 Euro
Seit Juli 2018 unterstützt das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Berlin beim Umstieg auf Elektromobilität. Mit der neuen Förderrichtlinie vom Juli 2025 wurden die Förderbedingungen aktualisiert und erweitert.
Das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO
Im Detail fördert die Richtlinie Wirtschaftsnahe Elektromobilität oder kurz WELMO die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, E-Taxis und elektrischen Nutzfahrzeugen durch Unternehmen und selbstständig Tätige.
Zusätzlich bezuschusst WELMO auch entsprechend benötigte Ladeinfrastruktur. Gefördert werden die Errichtung und Installation von öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen oder Wallboxen im Stadtgebiet Berlins sowie Kosten für den Netzanschluss. Die Förderhöhe richtet sich nach der Art der Ladestation.
Anträge können bis zum 31.12.2025 gestellt werden, sofern die Fördermittel nicht vorzeitig ausgeschöpft sind.
Förderung Ladestation Berlin
| Fördergegenstand | Förderanteil | Max. Förderhöhe |
| AC-Normalladestation (bis 22 kW) | 50 % der Gesamtkosten | 2.500 Euro pro Ladepunkt |
| DC-Schnellladestation (ab 22 kW) | 50 % der Gesamtkosten | 30.000 Euro pro Ladepunkt |
| Anschluss Nieder-spannungsnetz | 50 % der Gesamtkosten | 5.500 Euro pro Standort |
| Anschluss Mittel-spannungsnetz | 50 % der Gesamtkosten | 55.000 Euro pro Standort |
Voraussetzungen:
- Nachweislich 100 % erneuerbare Energien als Stromquelle.
- Errichtung der Ladestationen auf öffentlich oder nicht öffentlich zugänglichen, privat betrieblichen Flächen im Stadtgebiet Berlins.
- Mindestnutzungsdauer von 12 Monaten ab Inbetriebnahme.
- Kein gewinnbringender Betrieb der Ladestation; ein kostendeckendes Entgelt für das Laden ist jedoch zulässig.
Neues Fördermodul für Wohnungsunternehmen
Ab Juli 2025 können auch Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften Fördermittel für die Installation von Ladeinfrastruktur auf Stellplätzen ihrer Wohngebäude beantragen.
Ziel ist es, die Nutzung und den Umstieg auf Elektromobilität für Mieterinnen und Mieter zu erleichtern. Gefördert wird die Errichtung von geteilt genutzter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf öffentlich sowie nicht öffentlich zugänglichen Flächen der Wohnungsunternehmen.
Die Förderung schließt auch den Netzanschluss sowie die damit verbundene Grundinstallation mit ein.
Förderung von Elektrofahrzeugen
Neben der Ladeinfrastruktur fördert WELMO auch den Erwerb von Elektrofahrzeugen. Unternehmen können Zuschüsse für die Anschaffung oder das Leasing von elektrisch betriebenen Fahrzeugen erhalten. Besonders hervorzuheben ist die erhöhte Förderung für E-Inklusionstaxis:
- E-Inklusionstaxis (Fahrzeugklasse M1 und M2): Fördersatz von 35 % der Anschaffungskosten, maximal 25.000 € pro Fahrzeug.
Weitere förderfähige Fahrzeuge umfassen Elektro-Nutzfahrzeuge, Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes. Pedelecs werden mit 500 € gefördert.
Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Berlin beantragen?
Die Förderung richtet sich an KMU, also an Unternehmen und selbstständig Tätige. Falls Antragsstellende nicht im Besitz der Flächen sind, muss das Einverständnis vorliegen.
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Die Schritte bis zur Förderung
Anträge können online über die IBB Business Team GmbH eingereicht werden. Für die Antragstellung sind unter anderem ein Angebot eines Ladeinfrastrukturanbieters sowie der Nachweis über die Nutzung von 100 % erneuerbaren Energien erforderlich.
Nach positiver Prüfung des Antrags haben Unternehmen 18 Monate Zeit für die Umsetzung des Projekts. Es ist wichtig zu beachten, dass mit der Umsetzung der Maßnahme erst nach vollständigem Antragseingang begonnen werden darf.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung steht das Team der WELMO-Förderung zur Verfügung. Weitere Details finden Sie auf der offiziellen WELMO-Website.
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Angaben unterliegen Änderungen und Fördertöpfe können ohne Ankündigung bereits ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
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