Sachsen-Anhalt: 55 Prozent Förderung für Ladestationen und bis zu 19.000 Euro pro Ladepunkt

von Virta
2 Min
15.10.2023 09:34:00

Das Land Sachsen-Anhalt startet zum 15. August 2023 den 8. Förderaufruf für öffentliche Ladestationen und bezuschusst die Errichtung neuer und die Modernisierung bestehender Ladeinfrastruktur anteilig mit 55 Prozent und bis zu 19.000 Euro pro Ladepunkt.  

Hinweis: Dieser Förderaufruf ist offiziell zu Ende gegangen. Wir informieren in dieser Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten.

 

Förderung für Ladestation in Sachsen-Anhalt 

Mit einem Ladeinfrastrukturprogramm möchte Sachsen-Anhalt die Verbreitung der E-Mobilität im Land vorantreiben und bietet im Zuge dessen eine attraktive Förderung, die einer breiten Personengruppe zugutekommt. Das Programm verfolgt das Ziel, im Umkreis von 15 Minuten Fahrtzeit mindestens einen öffentlichen Ladepunkt anbieten zu können.

Anträge für die Förderung können bis 15. Oktober 2023 gestellt werden. 

Die Förderung im Detail

Das Ladeinfrastrukturprogramm des Landes Sachsen-Anhalt finanziert die Beschaffung und Installation von Ladestationen anteilig mit einer Förderquote von 55 Prozent und maximal 19.000 Euro pro Ladepunkt. Gefördert werden ausschließlich öffentlich zugängliche Ladepunkte bis inklusive 100 kW Ladeleistung, die auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts errichtet werden. 

Fördergegenstand Förderanteil Max. Förderhöhe
Beschaffung und Installation AC-Normalladepunkt (22 kW) 55 % der Gesamtkosten 2.375 Euro pro Ladepunkt
Beschaffung und Installation DC-Schnellladepunkt (22 kW bis 99 kW) 55 % der Gesamtkosten 9.500 Euro pro Ladepunkt
Beschaffung und Installation DC-Schnellladepunkt (100 kW) 55 % der Gesamtkosten 19.000 Euro pro Ladepunkt
Modernisierung AC-Normalladepunkt (11 kW bis 22 kW) 55 % der Gesamtkosten 2.375 Euro pro Ladepunkt
Modernisierung DC-Schnellladepunkt (ab 100 kW) 55 % der Gesamtkosten 19.000 Euro pro Ladepunkt
Netzanschluss an Niederspannungsnetz 55 % der Gesamtkosten 9.500 Euro

 

Beispiel:

Sie nehmen eine DC-Ladestation mit 200 kW Ladeleistung und zwei Ladepunkten à maximal 100 kW in Betrieb. Das kann ein Alpitronic Hypercharger HYC 200 sein mit zwei Anschlüssen. Durch die Förderung haben Sie Anspruch auf eine Rückzahlung von bis zu 55 Prozent Ihrer Gesamtausgaben für den Kauf und die Installation der Ladestation oder 19.000 Euro pro Ladepunkt, also insgesamt maximal 38.000 Euro an Zuwendungen. 

Voraussetzungen: 

  • Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstromvertrag oder vor Ort erzeugter regenerativer Strom)
  • Ladepunkte müssen 24/7 öffentlich zugänglich sein
  • Anbindung der Ladeinfrastruktur an ein Backend mittels aktuellem offenen Standard wie z. B. OCPP
  • 6 Jahre Mindestbetriebsdauer
  • Pro Person Zuwendungen in Höhe von bis zu 285.000 Euro 

Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Sachsen-Anhalt beantragen?

Natürliche und juristische Personen.

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Die Schritte bis zur Förderung 

Mit der Umsetzung des Projekts darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Anträge können online auf der Seite der NASA (Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH) gestellt werden. Parallel müssen die Anträge auch postalisch zugesendet werden.

Für diese Förderung gibt es kein Auswahlverfahren, d. h. alle Antragsstellenden haben dieselben Chancen. 

Antragsstellende mit positivem Zuwendungsbescheids haben bis Ende 2024 Zeit, Ihre Ladestationen in Betrieb zu nehmen.  

Fördergelder werden nach Übermittlung von Verwendungsnachweisen, Kaufvertrag und Rechnungen ausbezahlt. 

>> Hier Antrag stellen 

DE - subsidies

Bisherige Förderungen in Sachsen-Anhalt

Bei bisher acht Förderaufrufen wurden insgesamt 3.655.712,12 Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Damit wurde die Errichtung von 538 Ladepunkten in Sachsen-Anhalt ermöglicht.  

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Angaben unterliegen Änderungen und Fördermittel können ohne Ankündigung ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr. 

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