Thüringen: 60 Prozent Förderung für Ladestationen und bis zu 20.000 Euro pro Ladepunkt

von Virta
3 Min
17.08.2023 10:17:51

Thüringen hat das Förderprogramm E-Mobil Invest ins Leben gerufen und fördert jetzt in einem zweiten Aufruf ausschließlich die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen und den Netzanschluss. Mit einem Förderanteil von 60 Prozent bietet die Förderung für Ladestation in Thüringen im Bundesland-Vergleich die höchste Förderquote.   

Hinweis: Dieser Förderaufruf ist offiziell zu Ende gegangen. Wir informieren in dieser Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten.

 

Förderung für Ladestation in Thüringen 

Der aktuelle zweite Förderaufruf in Thüringen im Rahmen der Förderrichtlinie E-Mobil Invest soll ausschließlich die Neuerrichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur vorantreiben und richtet sich an einen breiten Personenkreis.

In diesem zweiten Förderaufruf wird die Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen sowie die Errichtung von privater Ladeinfrastruktur nicht weiter gefördert.  

Anträge für die zweite Runde dieser Förderung können bis zum 30. September 2023 gestellt werden. 

Die Förderung im Detail

Das Ladeinfrastrukturprogramm E-Mobil Invest finanziert die Beschaffung und Installation von Ladestationen anteilig mit einer Förderquote von 60 Prozent und maximal 20.000 Euro pro Ladepunkt. Gefördert wird bei diesem zweiten Aufruf ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, welche auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen errichtet wird. 

Fördergegenstand Förderanteil Max. Förderhöhe
Beschaffung und Installation AC-Normalladepunkt (bis 22 kW) 60 % der Gesamtkosten 2.500 Euro pro Ladepunkt
Beschaffung und Installation DC-Schnellladepunkt (22 kW bis 99 kW) 60 % der Gesamtkosten 10.000 Euro pro Ladepunkt
Beschaffung und Installation DC-Schnellladepunkt (ab 100 kW) 60 % der Gesamtkosten 20.000 Euro pro Ladepunkt
Anschluss Nieder-spannungsnetz 60 % der Gesamtkosten 10.000 Euro
Anschluss Mittel-spannungsnetz 60 % der Gesamtkosten 100.000 Euro

 

Beispiel:

Sie nehmen eine DC-Ladestation mit 200 kW Ladeleistung und zwei Ladepunkten zu je 100 kW in Betrieb. Das kann ein Alpitronic Hypercharger HYC 200 sein mit zwei Anschlüssen. Haben Sie vorab eine Förderung beantragt und einen positiven Zuwendungsbescheid erhalten, entsteht Anspruch auf eine Rückzahlung von bis zu 60 Prozent der Gesamtausgaben für den Kauf und die Installation der Ladestation oder maximal 20.000 Euro pro Ladepunkt, also insgesamt maximal 40.000 Euro an Zuwendungen. Zusätzlich können Fördermittel für einen notwendigen Netzanschluss beantragt werden.

Voraussetzungen: 

  • Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstromvertrag oder vor Ort erzeugter regenerativer Strom)
  • Ladepunkte müssen 24/7 öffentlich zugänglich sein
  • bei eingeschränkt öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (mindestens 12 Stunden werktags) reduzieren sich Förderanteil und maximale Förderhöhe um 50 Prozent
  • Beachtung der Regelungen gemäß Ladesäulenverordnung.
  • Barrierefreie Nutzung gemäß DIN 18040-3 muss gewährleistet sein 
  • 6 Jahre Mindestbetriebsdauer
  • Pro Antragsstellenden Zuwendungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro 

Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Thüringen beantragen?

Natürliche und juristische Personen sowie Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise des Freistaates Thüringen.

ROI Analyse

Sie möchten herausfinden, ab wann Ihre Ladestationen profitabel sind? Probieren Sie unseren ROI Rechner, dieser kann in einem ersten Schritt bereits eine gute Abschätzung geben, wie erfolgreich Ihr Geschäft mit Ladestationen sein wird:

DE - ROI calculator

Die Schritte bis zur Förderung 

Die Webseite der Thüringer Aufbaubank hält alle relevanten Dokumente wie Förderrichtlinie, aktueller Förderaufruf sowie Antragsformulare bereit. Anträge müssen pro Standort ausschließlich auf schriftlichem Weg bei der Thüringer Aufbaubank bis spätestens 30. September eingehen. 

>> Hier Antrag herunterladen 

Reihenfolge bei der Bewilligung von Förderanträgen:

Anträge werden bevorzugt ausgewählt, sobald diese mindestens eines der zwei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Schaffung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und für dicht besiedelte Wohnquartiere.
  • Ladeinfrastruktur als intermodale Angebote in räumlicher Nähe zu Mobilitätsstationen (Haltestellen/Bahnhöfe des ÖPNV oder Park&Ride Parkplätzen bzw. Sharingstationen).

Diese bevorzugt ausgewählten Anträge werden im Anschluss hinsichtlich Ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet und entsprechend eingereiht. Die Wirtschaftlichkeit berechnet sich aus Förderausgaben pro Kilowatt Gesamtladeleistung.  

Anträge, die oben genannte Zusatzkriterien nicht erfüllen, werden nachrangig in der Reihenfolge ihrer Wirtschaftlichkeit, also anhand der Förderausgaben pro Kilowatt Gesamtladeleistung behandelt. Sind zwei Anträge gleichrangig, entscheidet die Gesamtladeleistung des Antrags sowie die Höhe der beantragten Gesamtförderung. 

DE - subsidies

Virta ist Ihr Partner in Sachen E-Mobilität  

Wir sind vor Projektstart bereits für Sie da und beraten Sie dahingehend, damit Sie alle Voraussetzung für eine Förderung erfüllen. Sprechen Sie jetzt zu unserem Sales-Team!

Wir unterstützen mit detaillierten ROI-Berechnungen und Standortanalysen, damit Ihr Geschäft mit Ladestationen zu einem lukrativen Geschäft für Sie wird. 

Die Virta All-in-One Ladelösung übernimmt alle wichtigen Schritte, bis Ihre Ladeinfrastruktur in Betrieb geht und darüber hinaus. Von der Beratung und Auswahl passender Ladestationen bis hin zur Bereitstellung des Backends und nach Inbetriebnahme mit Servicedienstleistungen und der Wartung.

Werden Sie Teil des Virta Netzwerkes mit über 400.000 Ladepunkten inkl. Roaming und über 500.000 registrierten Fahrern und Fahrerinnen – alle bereit, bei Ihnen zu laden. 

Die passende Ladestation finden und kaufen

Angaben unterliegen Änderungen und Fördermittel können ohne Ankündigung ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr. 

LINKS