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Jetzt noch die volle Förderung für E-Autos & den Firmenwagen sichern

Noch steckt der Staat große Summen in die Förderung für E-Autos. Mit dem Koalitionsvertrag wird allerdings eines klar: Förderungen und Prämien für E-Fahrzeuge werden in Zukunft deutlich reduziert. Dafür braucht man keine Glaskugel. Die hohen Treibstoffpreise und der Klimawandel geben genug Impulse für einen freiwilligen Umstieg auf E-Autos. Auch in Norwegen, dem Vorreiterland der E-Mobilität, wurden Förderprogramme in den letzten Jahren immer weiter runtergeschraubt. Abgesehen davon ist das EU-weite Aus für Verbrenner ab 2035 bereits beschlossene Sache.

Wir geben einen Überblick über aktuelle Förderungen, die den Umstieg auf E-Autos schmackhaft machen, egal ob Kauf oder Leasing. Die meisten dieser Förderungen gelten für elektrische Privatfahrzeuge und Firmenwagen gleichermaßen, also auch für ganze Flotten von Unternehmen.  

UMWELTBONUS UND INNOVATIONSPRÄMIE für E-Autos

Der Umweltbonus für E-Autos wurde von der Bundesregierung im Zuge der Konzertierten Aktion Mobilität am 4. November 2019 beschlossen. Diese Auto-Prämie wird für die Zulassung von elektrischen Neuwagen und jungen Gebrauchten rückwirkend ab 5. November 2019 bis Ende 2025 ausbezahlt. Insgesamt sind für den Umweltbonus 2,09 Milliarden Euro vorgesehen, bei vorzeitiger Ausschöpfung der Mittel endet der Umweltbonus automatisch. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilte, wurden zum 1. Mai 2022 bereits fast 700.000 rein elektrische Autos und rund 530.000 Plug-In-Hybride gefördert. Diese Prämie für E-Autos richtet sich nicht nur an Private, sondern auch an Stiftungen, Körperschaften und Vereinen.

Der Umweltbonus sieht folgende Förderung von E-Autos vor:

  • Bis zu 6.000 Euro beim Kauf von rein elektrischen oder Brennstoffzellen betriebenen Autos.
  • Bis zu 4.500 Euro Zuschuss beim Kauf von Plug-In-Hybride (Nur von außen aufladbare Hybridfahrzeuge, die eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer aufweisen).

Die Förderung wird dabei je zur Hälfte vom Bund und von der Industrie (Herstelleranteil) getragen.

Die Innovationsprämie für E-Autos wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen und sieht eine Verdoppelung des Bundesanteils vor. Von dieser Aufstockung profitieren auch Unternehmen, die ihre Fuhrparks elektrifizieren möchten. Einen Haken gibt es hier allerdings: Die Innovationsprämie gibt es nur noch bis zum 31.12.2022. Ganz wichtig, hier gilt nicht das Kaufdatum, sondern das Datum der Zulassung. Um die volle Förderung von 9.000 Euro zu erhalten, sollten Lieferschwierigkeiten und Auslieferverzögerungen mit einkalkuliert werden.

Die Höhe der Kaufprämien

Neufahrzeuge

BAFA Nettolistenpreis

Umweltbonus für E-Auto & Brennstoffzellenauto

mit Innovationsprämie (bis 31.12.2022) Umweltbonus für Plug-In-Hybrid mit Innovationsprämie (bis 31.12.2022)
< 40.000 Euro 6.000 Euro 9.000 Euro 4.500 Euro 6.750 Euro
40.000-65.000 Euro 5.000 Euro 7.500 Euro 3.750 Euro 5.625 Euro

Bei Umweltbonus und Innovationsprämie handelt es sich um Nettobeträge. In der Tabelle ausgewiesene Beträge beinhalten bereits den Herstelleranteil. Nettolistenpreise werden auf der Liste der förderfähigen Autos des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA Listeausgewiesen.

>> Alle Infos zum Umweltbonus ab 1. Januar 2023 haben wir hier zusammengefasst.

Junge gebrauchte E-Fahrzeuge

Ein förderfähiges Fahrzeug kann auch gebraucht sein. Die Förderhöhe richtet sich nach den Nettolistenpreisen für Neufahrzeuge. Allerdings gelten hier die niedrigeren Fördersummen für die Preisklassen zwischen 40.000 und 65.000 Euro. Junge Gebrauchte haben bis 31.12.2022 ebenfalls Anspruch auf die Innovationsprämie.

Voraussetzungen für Gebrauchte
  • keine Förderung bei Erstzulassung erhalten
  • Tacho bei maximal 15.000 Kilometer
  • Erstzulassung war vor höchstens 12 Monaten (junge Gebrauchte)
  • Kaufpreis muss geringer sein als 80 % des Listenpreises für das Neufahrzeug abzüglich des Herstelleranteils. 

Leasingfahrzeuge

Auch Leasingfahrzeuge werden gefördert. Die Höhe der Kaufprämie richtet sich nach der Leasingdauer. Bei einem Leasingvertrag von über 23 Monaten gibt es die volle Förderung (Umweltbonus und falls zutreffend Innovationsprämie). Bei 12-23 Monaten nur noch 50 % und bei 6-11 Monaten sind es 25 %. Um von der Förderung für E-Autos zu profitieren, sollte die Dauer des Leasingvertrags also mindestens sechs Monate betragen.

Voraussetzungen für den Umweltbonus & die Innovationsprämie

  • Für den Umweltbonus und die Innovationsprämie qualifizieren sich nur Fahrzeuge, die sich auf der aktuellen Liste der förderfähigen Autos des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle befinden (BAFA Liste). 
  • Ein förderfähiges Fahrzeug sollte mit einem maximalen Nettolistenpreis von 65.000 Euro zu Buche schlagen.
  • Der Anteil des Herstellers am Umweltbonus sollte automatisch beim Kauf abgezogen werden. Auf der Fahrzeugrechnung muss dies als solcher ausgewiesen werden. Zur Kontrolle: Der Nettolistenpreis des Basismodells muss niedriger sein als der auf der BAFA Liste ausgewiesene Nettolistenpreis abzüglich des Herstelleranteils. 
  • Plug-In-Hybride sind nur förderfähig, wenn sie zum Zeitpunkt der Zulassung/Antragstellung bei jungen Gebrauchten höchstens 50 Gramm CO2/Kilometer ausstoßen und mit elektrischen Reichweiten von mindestens 60 Kilometern ausgestattet sind.

Kaufprämie: Wo Antrag stellen?

Der Bundesanteil wird nach Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausbezahlt. Der Förderantrag kann hier bequem online gestellt werden. Unternehmen können auch einen Sammelantrag für mehrere Dienstfahrzeuge oder für ihre gesamte Fahrzeugflotte stellen. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und die Kaufprämie dementsprechend ausbezahlt.

Blick in die Zukunft

Im Sommer 2022 wurde die Richtlinie Umweltbonus überarbeitet und im Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zusammengefasst, wird die Förderung für E-Autos ab 2023 deutlich zurückgeschraubt. Ab September 2023 sind Neuzulassungen von Unternehmen nicht mehr förderfähig. 

Kürzlich erst wurde bekannt gegeben, dass das BMDV an einer Fortführung der Zuschüsse für E-Autos von Unternehmen arbeitet. Zusätzlich sollen auf Bundesebene Förderungen für Ladeinfrastruktur auf den Weg gebracht werden. Einzelheiten dazu werden im Frühjahr 2023 veröffentlicht. 

THG-Quote für E-Autos

Rein elektrische Autos haben keine CO2-Emissionen und werden dafür reichlich belohnt. Das gilt für private als auch gewerblich genutzte E-Autos. Mit dem Treibhausgas (THG)-Emissionshandel werden emittierende Unternehmen verpflichtet, sogenannte THG-Zertifikate zu erwerben, um Strafzahlungen zu vermeiden. Mit THG-Zertifikaten beziehungsweise THG-Quoten wird zu Marktpreisen gehandelt und pro E-Auto sind im Schnitt mehrere Hundert Euro pro Jahr drin. 

Da man selbst kaum mit seinen THG-Quoten handeln kann, bietet Virta als Servicepartner das Virta CO2 Cashback an. Wir bündeln verschiedene THG-Quoten, verkaufen Sie auf dem Markt und Sie kommen so direkt und ohne Umwege zu Ihrer Prämie für das eingesparte CO2.   

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SteuerVORTEILE FÜR E-Autos

Kfz-Steuer-Befreiung

E-Autos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstzugelassen werden, sind unter den Regelungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) bis maximal zum 31. Dezember 2030 Kfz-Steuer-befreit. 

Aber auch längerfristig werden Elektroautos von einem vorteilhaften Kfz-Steuersatz profitieren. Dieser richtet sich bei E-Autos ausschließlich auf das Gesamtgewicht und beträgt nur 50 % des Steuersatzes, der für herkömmliche Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg zu entrichten wäre. 

Steuervorteile für E-Autos als Firmenwagen: Die 0,25-Prozent-Regel 

Bei der Besteuerung von Dienstwagen wird als Bemessungsgrundlage im Normalfall die 1-Prozent-Regelung auf den Bruttolistenpreis herangezogen. Bei einem elektrischen Dienstwagen sinkt dieser Wert auf 0,25 Prozent des Listenpreises (brutto), also auf ein Viertel. Soll nicht pauschal versteuert werden, sondern auf Grundlage von effektiv gefahrene Kilometer mittels Fahrtenbuch, findet ebenfalls diese 0,25-Prozent-Regel Anwendung.

Bei privat genutzten Dienstwagen muss in der Regel ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Auch hier greift bei einer Pauschalbesteuerung die 0,25-Prozent-Regel. Wird ein Dienstwagen privat genutzt, kann der geldwerte Vorteile auch anhand der Entfernungskilometer und dem Prozentsatz von 0,25 versteuer werden.

Für Plug-In-Hybride liegt der Prozentsatz zur Besteuerung niedriger, hier findet die 0,5 Prozent-Regel Anwendung.

Mit diesen steuerlichen Vorteilen sollen vor allem E-Fahrzeuge, die weniger als 60.000 Euro kosten, gefördert werden. Liegt der Listenpreis für rein elektrisches Auto über 60.000 Euro, wird wiederum die 0,5-Prozent-Regel angewendet.

Der Steuervorteil oder das Dienstwagen-Privileg für elektrische Firmenwagen und deren private Nutzung ist aller Voraussicht bis Ende 2030 gültig. 

Mit der Neuausrichtung der Richtlinie Umweltbonus soll 2023 für Unternehmen eine Sonderabschreibung (Afa) für rein elektrische Autos kommen. 

Ladesäulen Förderung 

Neben der bereits erwähnten Förderung für E-Autos sollten sich Private und Unternehmen auch unbedingt Förderungen für Ladeinfrastruktur genauer ansehen. Deutschland muss in den nächsten Jahren Tausende Ladesäulen errichten, um mit dem starken Zuwachs an E-Autos zurechtzukommen. Besonders für Unternehmen bietet es sich an, bei dem Umstieg auf eine elektrische Flotte auch direkt in Ladesäulen am Standort und bei den Mitarbeitenden zu Hause zu investieren.  

Drei bekannte Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV, ehemals Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) sind bereits abgelaufen bzw. erschöpft:

  • Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“
  • Förderrichtlinie "Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"
  • "Das Deutschlandnetz"

Auch die Förderungen der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Höhe von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen laufen mit 2022 aus. Mehr Informationen zum Förderprogramm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ finden Sie auf der Seite des KFW

Eine gute Übersicht zu aktuellen Förderungen für die Ladeinfrastruktur und für den Erwerb von E-Fahrzeugen auch auf Bundeslandebene bietet die Förderdatenbank des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz).

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DIE LADELÖSUNG VON VIRTA

Wie Sie selbst sehen, werden Förderungen für den Umstieg auf E-Autos, so auch bei Firmenwagen in Zukunft weiter abnehmen. Möchten Sie finanziell das Maximale rausholen, ist jetzt bestimmt noch der beste Zeitpunkt für Kauf oder Leasing eines E-Autos, ob als Privatperson oder als Firma. 

Aktuell stehen viele Auslieferungen von E-Autos durch Lieferverzögerung wegen des anhaltenden Chip-Mangels bis Ende 2022 in Gefahr. Wie erwähnt, ist das der Stichtag, um noch die volle Förderung (Umweltbonus samt Innovationsprämie) in Höhe von bis zu 9.000 Euro zu erhalten. Dabei ist das Datum der Zulassung ausschlaggebend und nicht das Kaufdatum. 

Viele Hersteller geben mittlerweile Garantien für eine rechtzeitige Auslieferung ab und sichern die Zahlung des Umweltbonus in voller Höhe zu, sollte es zu einer Verzögerung kommen. Das ist beispielsweise bei einigen Modellen von Mazda und Ford der Fall.

Möchten Sie noch dieses Jahr die vollen finanziellen Anreize nutzen, um Ihr Unternehmen startklar für die E-Mobilität zu machen? Sie möchten dabei auch Ladepunkte für Ihre Firmenwagen oder auch für die breite Öffentlichkeit einrichten?

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