Alles, was Sie über das Eichrecht für Ladesäulen wissen müssen

von Virta
3 Min
05.05.2022 15:12:52
Letztes Update am 07.11.2025 16:49:21
Alles, was Sie über das Eichrecht für Ladesäulen wissen müssen
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Das Mess- und Eichrecht regelt in Deutschland die Anforderungen an Messgeräte und gewährleistet korrekte Messungen. Dieses Bundesgesetz stellt sicher, dass nur geeichte Messgeräte zum Einsatz kommen – auch beim Laden von Elektrofahrzeugen. Erfahren Sie hier, welche Anforderungen des Mess- und Eichrechts für Ladestationen und Ladesäulen gelten.

Warum ist das Mess- und Eichrecht für Ladestationen wichtig?

Mit dem Wachstum der Elektromobilität entstand eine Vielzahl unterschiedlicher Abrechnungsmodelle für das Laden von Elektrofahrzeugen. Da lange keine einheitlichen Regelungen existierten, konnten Ladepunktbetreiber (Charge Point Operators) ihre Ladeservices nach eigenem Ermessen abrechnen. Dies führte zu Intransparenz und oft höheren Kosten für Nutzer von Elektrofahrzeugen.

Die EU-Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2014 schuf hier Abhilfe. Deutschland setzte diese Richtlinie zum 1. April 2019 im Mess- und Eichgesetz um. Seitdem müssen alle neuen Ladestationen und Ladesäulen mit eichrechtskonformen Ladesystemen ausgestattet sein.

Für Ladestationen gelten damit die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie für herkömmliche Zapfsäulen. Bereits bestehende, nicht konforme Ladestationen erhalten individuelle Übergangsfristen von den zuständigen Behörden.

Was regelt das Mess- und Eichrecht für Ladestationen?

Das Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung vereinheitlichen die Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen in Deutschland. Die zentralen Anforderungen des Mess- und Eichrechts umfassen:

  • Abrechnung der elektrischen Energie in Kilowattstunden (kWh)
  • Transparente Anzeige von Start, Ende und Dauer des Ladevorgangs
  • Separate Ausweisung von Zusatzentgelten
  • Speicherung der Mess- und Datensätze für nachträgliche Überprüfungen

Die Software- und Backend-Lösung von Virta speichert alle Messdaten zu Ladevorgängen eichrechtskonform. Als Betreiber müssen Sie sich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht kümmern.

Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes an Ladeinfrastruktur

Für die Errichtung von Ladestationen sieht das Mess- und Eichgesetz besondere Genehmigungsverfahren vor. Hard- und Softwarelösungen von Ladesäulen müssen ein eichrechtskonformes Laden ermöglichen und Datensätze individueller Ladevorgänge speichern können.

Virta stellt sicher, dass bei Ihnen nur Ladestationen mit Eichrecht zum Einsatz kommen. So haben Sie die Gewissheit, dass das Laden an Ihrer Ladeinfrastruktur allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Eichrechtskonforme Wallboxen und Ladestationen

Virta bietet verschiedene Modelle für das Normal- und Schnellladen an, die alle Voraussetzungen des deutschen Eichrechts erfüllen. Zu den verfügbaren eichrechtskonformen Wallboxen und Ladesäulen gehören Modelle von Herstellern wie Alfen und Alpitronic.

Weitere Hersteller wie Kempower und Siemens implementieren das deutsche Eichrecht in ihre Geräte und ermöglichen so den Einsatz als öffentliche Ladepunkte.

Alle Geräte verfügen über einen eichrechtskonformen Zähler, der die genaue Messung der abgegebenen elektrischen Energie gewährleistet.

Hier finden Sie eine vollständige Liste der Hardware, die von unserem Backend, dem Virta Hub, unterstützt wird.

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Wann findet das Eichrecht für Ladesäulen Anwendung?

Das Mess- und Eichrecht gilt für alle Unternehmen und Privatpersonen, die ihre Ladestationen oder Ladesäulen weiteren Personen zur Verfügung stellen und den Ladevorgang abrechnen möchten. Dies betrifft sowohl öffentliche als auch halböffentliche Ladeinfrastruktur.

Transparenz und Sicherheit in der Elektromobilität

Obwohl noch nicht alle Ladesäulen in Deutschland entsprechend nachgerüstet wurden, hat das Eichrecht für Ladestationen bereits zu deutlich mehr Sicherheit und Transparenz für Fahrer und Fahrerinnen von Elektrofahrzeugen geführt.

Neben dem Mess- und Eichgesetz regelt auch die Preisangabenverordnung das Laden von Elektrofahrzeugen. Seit der Novellierung vom 28. Mai 2022 müssen öffentlich zugängliche Ladestationen den Arbeitspreis pro Energieeinheit am Ladepunkt anzeigen. Auch Anzeigen und Displays unterliegen damit dem Eichrecht.

AFIR: Neue EU-weite Standards für Ladeinfrastruktur

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Neben dem deutschen Mess- und Eichrecht spielt auch die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) eine wichtige Rolle für Betreiber von Ladeinfrastruktur.

Diese EU-Verordnung, die seit April 2024 gilt, legt verbindliche Anforderungen für den Ausbau und Betrieb von Ladestationen in der gesamten Europäischen Union fest.

AFIR ergänzt die nationalen Eichrechtsvorschriften und schreibt unter anderem vor, dass öffentlich zugängliche Ladestationen mit Ad-hoc-Zahlungsmöglichkeiten ausgestattet sein müssen. Auch die Preistransparenz wird durch AFIR weiter gestärkt: Nutzer müssen vor Beginn des Ladevorgangs über die anfallenden Kosten informiert werden.

Für Betreiber von Ladestationen und Ladesäulen bedeutet dies, dass sie sowohl die nationalen Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes als auch die europäischen AFIR-Vorgaben erfüllen müssen. 

Virta: Ihr Partner für rechtskonforme Ladelösungen

Mit Virta als Partner haben Sie die Gewissheit, dass Sie allen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nachkommen. Die Elektromobilität entwickelt sich kontinuierlich weiter, und gesetzliche Grundlagen ändern sich regelmäßig.

Virta hält Sie immer auf dem neuesten Stand und stellt sicher, dass Ihre Ladeinfrastruktur den aktuellen Anforderungen des Mess- und Eichrechts entspricht.