Das Mess- und Eichrecht regelt in Deutschland die Anforderungen an Messgeräte und gewährleistet korrekte Messungen. Dieses Bundesgesetz stellt sicher, dass nur geeichte Messgeräte zum Einsatz kommen – auch beim Laden von Elektrofahrzeugen. Erfahren Sie hier, welche Anforderungen des Mess- und Eichrechts für Ladestationen und Ladesäulen gelten.
Kurz erklärt: Das Eichrecht schreibt vor, dass beim kostenpflichtigen Laden von Elektrofahrzeugen nur geeichte, eichrechtskonforme Messsysteme verwendet werden dürfen. Diese müssen die geladene Energiemenge in kWh sowie Start, Ende und Dauer des Ladevorgangs transparent erfassen und die Daten für spätere Prüfungen speichern.
Inhalt dieses Artikels:
- Warum ist das Mess- und Eichrecht für Ladestationen wichtig?
- Was regelt das Mess- und Eichrecht für Ladestationen?
- Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes an Ladeinfrastruktur
- Eichrechtskonforme Wallboxen und Ladestationen
- Wann findet das Eichrecht für Ladesäulen Anwendung?
- Transparenz und Sicherheit in der Elektromobilität
- AFIR: Neue EU-weite Standards für Ladeinfrastruktur
- Häufige Fragen zum Eichrecht für Ladesäulen
- Virta: Ihr Partner für rechtskonforme Ladelösungen
Warum ist das Mess- und Eichrecht für Ladestationen wichtig?
Kurz gesagt: Das Eichrecht verpflichtet Ladepunktbetreiber dazu, den abgerechneten Ladestrom mit geeichten Messgeräten korrekt, nachvollziehbar und transparent zu erfassen – damit Nutzer nur für die Energie bezahlen, die tatsächlich geladen wurde.
Mit dem Wachstum der Elektromobilität entstand eine Vielzahl unterschiedlicher Abrechnungsmodelle für das Laden von Elektrofahrzeugen. Da lange keine einheitlichen Regelungen existierten, konnten Ladepunktbetreiber (Charge Point Operators) ihre Ladeservices nach eigenem Ermessen abrechnen. Dies führte zu Intransparenz und oft höheren Kosten für Nutzer von Elektrofahrzeugen.
Die EU-Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2014 schuf hier Abhilfe. Deutschland setzte diese Richtlinie zum 1. April 2019 im Mess- und Eichgesetz um. Seitdem müssen alle neuen Ladestationen und Ladesäulen mit eichrechtskonformen Ladesystemen ausgestattet sein.
Für Ladestationen gelten damit die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie für herkömmliche Zapfsäulen. Bereits bestehende, nicht konforme Ladestationen erhalten individuelle Übergangsfristen von den zuständigen Behörden.
Was regelt das Mess- und Eichrecht für Ladestationen?
Das Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung vereinheitlichen die Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen in Deutschland. Die zentralen Anforderungen des Mess- und Eichrechts umfassen:
| Anforderung | Beschreibung |
|---|---|
| Abrechnung in kWh | Die elektrische Energie wird in Kilowattstunden abgerechnet. |
| Transparente Anzeige | Start, Ende und Dauer des Ladevorgangs werden nachvollziehbar dargestellt. |
| Zusatzentgelte | Zusätzliche Gebühren werden separat ausgewiesen. |
| Datenspeicherung | Mess- und Datensätze werden für nachträgliche Überprüfungen gespeichert. |
Die Software- und Backend-Lösung von Virta speichert alle Messdaten zu Ladevorgängen eichrechtskonform. Als Betreiber müssen Sie sich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht kümmern.
Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes an Ladeinfrastruktur
Für die Errichtung von Ladestationen sieht das Mess- und Eichgesetz besondere Genehmigungsverfahren vor. Hard- und Softwarelösungen von Ladesäulen müssen ein eichrechtskonformes Laden ermöglichen und Datensätze individueller Ladevorgänge speichern können.
Virta stellt sicher, dass bei Ihnen nur Ladestationen mit Eichrecht zum Einsatz kommen. So haben Sie die Gewissheit, dass das Laden an Ihrer Ladeinfrastruktur allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Eichrechtskonforme Wallboxen und Ladestationen
Virta bietet verschiedene Modelle für das Normal- und Schnellladen an, die alle Voraussetzungen des deutschen Eichrechts erfüllen. Zu den verfügbaren eichrechtskonformen Wallboxen und Ladesäulen gehören Modelle von Herstellern wie Alfen und Alpitronic.
Weitere Hersteller wie Kempower und Siemens implementieren das deutsche Eichrecht in ihre Geräte und ermöglichen so den Einsatz als öffentliche Ladepunkte.
Alle Geräte verfügen über einen eichrechtskonformen Zähler, der die genaue Messung der abgegebenen elektrischen Energie gewährleistet.
Hier finden Sie eine vollständige Liste der Hardware, die von unserem Backend, dem Virta Hub, unterstützt wird.
Wann findet das Eichrecht für Ladesäulen Anwendung?
Kurz gesagt: Das Eichrecht gilt immer dann, wenn Ladevorgänge gegenüber Dritten abgerechnet werden – unabhängig davon, ob es sich um eine öffentliche oder halböffentliche Ladestation handelt.
Das Mess- und Eichrecht gilt für alle Unternehmen und Privatpersonen, die ihre Ladestationen oder Ladesäulen weiteren Personen zur Verfügung stellen und den Ladevorgang abrechnen möchten. Dies betrifft sowohl öffentliche als auch halböffentliche Ladeinfrastruktur.
Transparenz und Sicherheit in der Elektromobilität
Obwohl noch nicht alle Ladesäulen in Deutschland entsprechend nachgerüstet wurden, hat das Eichrecht für Ladestationen bereits zu deutlich mehr Sicherheit und Transparenz für Fahrer und Fahrerinnen von Elektrofahrzeugen geführt.
Neben dem Mess- und Eichgesetz regelt auch die Preisangabenverordnung das Laden von Elektrofahrzeugen. Seit der Novellierung vom 28. Mai 2022 müssen öffentlich zugängliche Ladestationen den Arbeitspreis pro Energieeinheit am Ladepunkt anzeigen. Auch Anzeigen und Displays unterliegen damit dem Eichrecht.
AFIR: Neue EU-weite Standards für Ladeinfrastruktur
Neben dem deutschen Mess- und Eichrecht spielt auch die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) eine wichtige Rolle für Betreiber von Ladeinfrastruktur.
Diese EU-Verordnung, die seit April 2024 gilt, legt verbindliche Anforderungen für den Ausbau und Betrieb von Ladestationen in der gesamten Europäischen Union fest.
AFIR ergänzt die nationalen Eichrechtsvorschriften und schreibt unter anderem vor, dass öffentlich zugängliche Ladestationen mit Ad-hoc-Zahlungsmöglichkeiten ausgestattet sein müssen. Auch die Preistransparenz wird durch AFIR weiter gestärkt: Nutzer müssen vor Beginn des Ladevorgangs über die anfallenden Kosten informiert werden.
Für Betreiber von Ladestationen und Ladesäulen bedeutet dies, dass sie sowohl die nationalen Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes als auch die europäischen AFIR-Vorgaben erfüllen müssen.
Häufige Fragen zum Eichrecht für Ladesäulen
Was passiert bei einem Verstoß gegen das Eichrecht?
Verstöße gegen das Mess- und Eichgesetz können von den zuständigen Landesbehörden mit Bußgeldern geahndet werden. Zusätzlich drohen Betreibern Reputationsschäden und im Streitfall rechtliche Auseinandersetzungen mit Nutzern über die Abrechnung.
Gilt das Eichrecht auch für private Wallboxen?
Nein. Das Eichrecht greift nur, wenn der Ladevorgang gegenüber Dritten abgerechnet wird. Wer ausschließlich das eigene Elektrofahrzeug an einer privaten Wallbox lädt, ist nicht betroffen.
Seit wann müssen Ladestationen in Deutschland eichrechtskonform sein?
Seit dem 1. April 2019 müssen neu installierte, öffentlich oder halböffentlich zugängliche Ladestationen in Deutschland eichrechtskonforme Messsysteme verwenden. Für bereits bestehende Anlagen wurden individuelle Übergangsfristen von den Behörden festgelegt.
Welche Hersteller bieten eichrechtskonforme Ladestationen an?
Zu den Herstellern, deren Ladestationen und Wallboxen die Anforderungen des deutschen Eichrechts erfüllen, zählen unter anderem Alfen, Alpitronic, Kempower und Siemens.
Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen Eichrecht und der europäischen AFIR-Verordnung?
Das deutsche Eichrecht regelt vor allem die korrekte Messung und Abrechnung der geladenen Energiemenge. Die EU-Verordnung AFIR ergänzt dies um europaweit einheitliche Vorgaben, etwa zu Ad-hoc-Zahlungsmöglichkeiten und Preistransparenz vor Ladebeginn.
Virta: Ihr Partner für rechtskonforme Ladelösungen
Mit Virta als Partner haben Sie die Gewissheit, dass Sie allen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nachkommen. Die Elektromobilität entwickelt sich kontinuierlich weiter, und gesetzliche Grundlagen ändern sich regelmäßig.
Virta hält Sie immer auf dem neuesten Stand und stellt sicher, dass Ihre Ladeinfrastruktur den aktuellen Anforderungen des Mess- und Eichrechts entspricht.

