E-Auto & Firmenwagen: Warum sich der Umstieg gleich mehrfach lohnt
In Deutschland machen gewerbliche Fahrzeuge, also Firmenwagen, Dienstwagen, Lieferfahrzeuge usw. den Großteil des Fahrzeugbestandes aus. Durch immer strengere Regulierungen und gleichzeitige steuerliche Entlastungen soll auch hier der Umstieg auf E-Autos beschleunigt werden. Erfahren Sie in diesem Beitrag weitere Gründe, warum sich ein E-Auto als Firmenwagen immer mehr bezahlt macht.
Warum Ihr nächster Firmenwagen ein E-Auto sein wird
Steuern
Kfz-Steuer
Generell sind E-Autos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstzugelassen werden, bis mindestens Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Darüber hinaus werden E-Autos aber weiterhin von einem vergünstigten Steuersatz profitieren.
Dienstwagenbesteuerung und der geldwerte Vorteil
Die 0,25-Prozent-Regelung
Die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen, Firmenwagen oder Pool-Fahrzeugen birgt ebenfalls Steuervorteile. Bei der Dienstwagenbesteuerung und Bemessung des geldwerten Vorteils durch private Fahrten im Firmenwagen wird bei herkömmlichen Verbrennern 1 Prozent des Bruttolistenpreises herangezogen (1-Prozent Regelung).
Wird Mitarbeitenden ein E-Auto als Firmenwagen gestellt, müssen diese mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuert werden.
Diese sogenannte 0,25-Prozent-Regel greift, auch wenn eine pauschale Versteuerung nach gefahrenen Kilometern gewählt wird.
So werden anstelle der üblichen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer nur mehr 0,0075 Prozent für die Bemessung des geldwerten Vorteils fällig.
Unter dem Strich bedeutet die 0,25-Prozent-Regel, dass sich der geldwerte Vorteil für Arbeitnehmende auf Ihren Lohnabrechnungen auf ein Viertel reduziert – sie also einfach gesagt am Ende deutlich weniger Steuern entrichten müssen.
Bei Plug-in-Hybriden kommt hingegen die 0,5-Prozent-Regelung ins Spiel, hier wird also 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage herangezogen. Voraussetzung ist eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometer.
Begrenzung von Bruttolistenpreis
Die Vorteile für Elektroautos bei der Dienstwagenbesteuerung greifen seit dem 1. Januar 2024 bei einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro, bis dahin waren es 60.000 Euro.
Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Haushalt von 2025 sollte bei der Besteuerung von elektrischen Dienstwagen der maßgebliche maximale Bruttolistenpreis zur Anwendung der „0,25-Prozent-Regelung“ für die Privatnutzung auf 95.000 Euro angehoben werden.
Damit sollten nicht nur Elektroautos mit einem höheren Grundpreis, sondern auch solche mit teurer Sonderausstattung von den stark verminderten Steuersätzen profitieren.
Dies soll vor allem den heimischen Herstellern zugutekommen, die überwiegend das höherpreisige Segment bedienen.
Die Anhebung des Listenpreises auf 95.000 Euro hat es in der finalen Runde nicht in den Haushalt geschafft.
Näheres zur neuen Grenze bei der Dienstwagen-Besteuerung haben wir hier zusammengefasst.
Neue Sonderabschreibung ab 1. Juli 2025
Die neue Gesetzesinitiative sieht vor, dass Unternehmen für neu erworbene vollelektrische Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2025 eine erweiterte Sonderabschreibung in Anspruch nehmen können.
Diese Regelung ersetzt die bisherige Sonderabschreibung und bietet deutlich verbesserte Konditionen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Erhöhter Abschreibungssatz: Unternehmen können nun bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abschreiben (bisher 50 Prozent). Dies führt zu einer noch schnelleren steuerlichen Entlastung und verbessert die Liquidität erheblich.
Erweiterte Fahrzeugkategorien: Die neue Regelung gilt nicht nur für elektrische Pkw, sondern auch für:
- Elektrische Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen
- E-Transporter und Lieferfahrzeuge
- Elektrische Zweiräder für gewerbliche Nutzung
- Elektro-Lastenfahrräder ab einem Anschaffungswert von 2.500 Euro
Höhere Preisgrenzen: Die Sonderabschreibung gilt für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro. Damit werden auch hochwertige Elektrofahrzeuge und Nutzfahrzeuge erfasst.
Verlängerte Gültigkeit: Die neue Sonderabschreibung ist bis zum 31. Dezember 2028 gültig und bietet damit Planungssicherheit für langfristige Flottenstrategien.
Kombinationsmöglichkeiten
Besonders attraktiv: Die Sonderabschreibung kann mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden, wie etwa der 0,25-Prozent-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung, der Befreiung von der Kfz-Steuer und mit Förderprogrammen für Ladeinfrastruktur.
Praktisches Beispiel
Ein Unternehmen erwirbt ein Elektrofahrzeug für 80.000 Euro. Mit der neuen Sonderabschreibung können 75 Prozent (60.000 Euro) bereits im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Bei einem Steuersatz von 30 Prozent entspricht dies einer sofortigen Steuerersparnis von 18.000 Euro.
Die verbleibenden 25 Prozent (20.000 Euro) werden über die Folgejahre abgeschrieben.
Mehr Details zur neuen Sonderabschreibung für elektrische Firmen- und Dienstwagen haben wir hier zusammengefasst.
Umweltschonend
Laut KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) wurden im Jahr 2022 im Schnitt zwei Drittel aller Neuzulassungen in Deutschland mit einem gewerblichen Halter angemeldet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass nur einer von drei Neuwagen als Privat-Pkw auf die Straße kommt.
Der Transportsektor verursacht insgesamt rund 20 Prozent unseres CO2-Ausstoßes und Hauptverursacher ist der Straßenverkehr mit 96 Prozent.
Hier wird das enorme Einsparpotenzial an Treibhausgasen deutlich, das durch die Elektrifizierung von Firmenwagen, Flotten, Service- und Lieferfahrzeugen sowie gesamten Fuhrparks erreicht werden kann. Immerhin stoßen E-Autos über ihren Lebenszyklus hinweg 60 Prozent weniger CO2 aus als vergleichbare Verbrenner.
Niedrigere TCO für E-Autos als Firmenwagen
Vergleicht man die TCO (Total Cost of Ownership) von verschiedenen Antriebsarten, schneiden E-Autos deutlich besser ab. Die erwähnten Steuerprivilegien und Förderungen in Form einer Kaufprämie sind bei Weitem noch nicht alles.
Die hohen Kraftstoffpreise machen den Unterschied zum Stromladen an der Zapfsäule aktuell noch deutlicher. Außerdem fallen bei einem E-Auto weniger Wartungsarbeiten an – die Instandhaltung ist also deutlich günstiger. Über die Jahre hinweg rentiert sich ein E-Auto also schon mal schnell.
THG-Prämie
Ihre klimafreundlichen Bemühungen werden vom Staat auch nach dem Kauf gefördert. Durch den Einsatz von rein elektrischen Fahrzeugen tragen Sie aktiv zur Reduktion von Treibhausgasen (THG) bei und können diese Einsparungen beispielsweise zum Gegenrechnen in Ihrer eigenen Klimabilanz heranziehen.
Die sogenannten THG-Quoten und die damit verbundenen Ansprüche können direkt ausgezahlt werden.
Ihre Mitarbeitenden fahren vermehrt E-Autos
Der Markt für E-Autos boomt und im Jahr 2022 hatte jede zweite Neuzulassung einen Stecker. Auch Ihre Angestellten steigen vermehrt auf E-Autos um und möchten diese am Arbeitsplatz laden.
Gemeinsam mit Kantar haben wir dazu eine Umfrage gestartet und herausgefunden, dass 82 Prozent der Befragten eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz als unverzichtbar oder zumindest irgendwie wichtig erachten.

Wenn Sie Ladestationen für Ihre elektrische Fahrzeugflotte einrichten, können Sie diese auch Ihren Angestellten für das Laden Ihrer Fahrzeuge zur Verfügung stellen.
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