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NRW: Neue Förderung für Ladestationen – schneller und einfacher

von Virta
3 Min
23.02.2026 16:53:55
NRW: Neue Förderung für Ladestationen – schneller und einfacher
5:09

Das Land NRW hat nach einer kurzen Förderpause abermals einen umfangreichen Fördertopf für den Ausbau von Ladeinfrastruktur bereitgestellt, der einer breiten Personengruppe zugutekommt. Das neu aufgesetzte Förderprogramm soll Auszahlungen unbürokratischer und schneller gestalten.

Gefördert wird jede nicht mobile, steuerbare Wallbox und Ladesäule, unabhängig vom Modell. Förderanträge können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel oder bis zum Programmende am 30. Juni 2027 gestellt werden. Damit Anträge schneller bewilligt werden können, erhalten die Förderprogramme schrittweise ein automatisiertes Prüfverfahren.

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Anspruchsberechtigte:

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Förderhöhe:

Fördergegenstand Förderanteil Förderanteil
Öffentliche Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss 20 % der Ausgaben 1.500 Euro pro Ladepunkt

 

DE - ROI calculator

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Anspruchsberechtigte:

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.

Förderhöhe:

Fördergegenstand Förderanteil Förderanteil
An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen 40 % der Ausgaben* 1.500 Euro pro Ladepunkt
Mitarbeiterladen 40 % der Ausgaben* 1.500 Euro pro Ladepunkt
Ladeinfrastruktur ab 50 kW für gewerblich genutzte Fahrzeuge 40 % der Ausgaben* 40.000 Euro pro Ladepunkt
Ambulante soziale Dienste - 1.500 Euro pro Ladepunkt
Kommunen - 1.500 Euro pro Ladepunkt (<50 kW) sonst 150 Euro/kW

*Bei großen Unternehmen beträgt die Förderhöhe maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die passende Ladestation finden und kaufen

Netzanschluss für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Fördergegenstand Förderanteil Förderanteil
Netzanschluss 20 % der Ausgaben 50.000 Euro pro Standort

 

Voraussetzungen:

  • Mindestens zehn Stellplätze für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen
  • Alter der Garage/Stellplätze mindestens zwei Jahre
  • Mindestens ein nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkt mit 11 kW

Generelle Bedingungen

Was wird gefördert?

  • Ladestation oder Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement 
  • Energiemanagementsysteme
  • Kommunikationssysteme
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss (falls nicht separat förderfähig)
  • Strominfrastruktur inklusive Stromzähler und Sicherungselemente

Voraussetzungen

  • Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (nachweislich durch Grünstrom-Liefervertrag), oder
  • vor Ort produzierter Strom mit neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage (EE-Anlage), beispielsweise durch eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit Mindestnennleistung.
  • Stationäre, fabrikneue Ladeinfrastruktur
  • Errichtung und Installation durch Fachunternehmen
  • Ladestationen müssen intelligent sein, also mit Backend ausgestattet sein und steuerbar sein
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Zusätzlich bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:

  • Zugänglichkeit 24/7 oder mindestens für 12 Stunden an fünf Tagen pro Woche
  • Öffentliche Ladeinfrastruktur muss im Einklang mit der Ladesäulenverordnung sein

Die Schritte bis zur Förderung

_1 Kostenvoranschlag bzw. Angebot für das geplante Projekt einholen und gemeinsam mit ausgefülltem Antrag online einreichen.

_2 Mit positivem Zuwendungsbescheid nach Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag online anreichen.

_3 Nach positiver Prüfung wird die Zuwendung ausbezahlt.

 

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Angaben unterliegen Änderungen und Fördertöpfe können ohne Ankündigung bereits ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.