NRW: Neue Förderung für Ladestationen – schneller und einfacher
Das Land NRW hat nach einer kurzen Förderpause abermals einen umfangreichen Fördertopf für den Ausbau von Ladeinfrastruktur bereitgestellt, der einer breiten Personengruppe zugutekommt. Das neu aufgesetzte Förderprogramm soll Auszahlungen unbürokratischer und schneller gestalten.
Gefördert wird jede nicht mobile, steuerbare Wallbox und Ladesäule, unabhängig vom Modell. Förderanträge können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel oder bis zum Programmende am 30. Juni 2027 gestellt werden. Damit Anträge schneller bewilligt werden können, erhalten die Förderprogramme schrittweise ein automatisiertes Prüfverfahren.
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Anspruchsberechtigte:
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Förderhöhe:
| Fördergegenstand | Förderanteil | Förderanteil |
| Öffentliche Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss | 20 % der Ausgaben | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Anspruchsberechtigte:
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Förderhöhe:
| Fördergegenstand | Förderanteil | Förderanteil |
| An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen | 40 % der Ausgaben* | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
| Mitarbeiterladen | 40 % der Ausgaben* | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
| Ladeinfrastruktur ab 50 kW für gewerblich genutzte Fahrzeuge | 40 % der Ausgaben* | 40.000 Euro pro Ladepunkt |
| Ambulante soziale Dienste | - | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
| Kommunen | - | 1.500 Euro pro Ladepunkt (<50 kW) sonst 150 Euro/kW |
*Bei großen Unternehmen beträgt die Förderhöhe maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Netzanschluss für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
| Fördergegenstand | Förderanteil | Förderanteil |
| Netzanschluss | 20 % der Ausgaben | 50.000 Euro pro Standort |
Voraussetzungen:
- Mindestens zehn Stellplätze für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen
- Alter der Garage/Stellplätze mindestens zwei Jahre
- Mindestens ein nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkt mit 11 kW
Generelle Bedingungen
Was wird gefördert?
- Ladestation oder Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement
- Energiemanagementsysteme
- Kommunikationssysteme
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss (falls nicht separat förderfähig)
- Strominfrastruktur inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
Voraussetzungen
- Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (nachweislich durch Grünstrom-Liefervertrag), oder
- vor Ort produzierter Strom mit neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage (EE-Anlage), beispielsweise durch eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit Mindestnennleistung.
- Stationäre, fabrikneue Ladeinfrastruktur
- Errichtung und Installation durch Fachunternehmen
- Ladestationen müssen intelligent sein, also mit Backend ausgestattet sein und steuerbar sein
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Zusätzlich bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
- Zugänglichkeit 24/7 oder mindestens für 12 Stunden an fünf Tagen pro Woche
- Öffentliche Ladeinfrastruktur muss im Einklang mit der Ladesäulenverordnung sein
Die Schritte bis zur Förderung
Kostenvoranschlag bzw. Angebot für das geplante Projekt einholen und gemeinsam mit ausgefülltem Antrag online einreichen.
Mit positivem Zuwendungsbescheid nach Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag online anreichen.
Nach positiver Prüfung wird die Zuwendung ausbezahlt.
Virta: Ihr zuverlässiger Partner für E-Mobilität
Mit Virta erhalten Sie eine umfassende End-to-End-Ladelösung, die Ihr E-Mobilitätsprojekt in kürzester Zeit realisiert. Unsere regionalen Experten stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie auch zu Fördermöglichkeiten für Ladeinfrastruktur.
Wir liefern förderfähige Ladestationen direkt aus unseren Lagerbeständen und kümmern uns um alle Schritte bis zur Inbetriebnahme. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um noch heute einen Termin mit unseren erfahrenen Experten zu vereinbaren.
Links
Angaben unterliegen Änderungen und Fördertöpfe können ohne Ankündigung bereits ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Neue Inhalte direkt ins Postfach
Das könnte Sie auch interessieren
Diese verwandten Geschichten
KfW-Förderung für gewerblich genutzte Ladestation beantragen & Projekt bis 2024 umsetzen
Jetzt noch die volle Förderung für E-Autos & den Firmenwagen sichern
Thüringen: 60 Prozent Förderung für Ladestationen und bis zu 10.000 Euro pro Ladepunkt


