Das Land NRW hat einen umfangreichen Fördertopf für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität bereitgestellt, der einer breiten Personengruppe zugutekommt. So bezuschusst der aktuelle Förderaufruf des Landes Nordrhein-Westfalen den Erwerb sowie die Inbetriebnahme einer Ladestation mit mindestens 1.000 Euro pro Ladepunkt und übernimmt Anschlusskosten anteilig zu 40 Prozent und bis zu 10.000 Euro. Schnellladepunkte werden mit bis zu 20.000 Euro pro Ladepunkt gefördert. Wir haben alle Infos zusammengefasst:
Das Förderprogramm „Emissionsarme Mobilität“ des Landes Nordrhein-Westfalen fördert:
- öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur und nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (private Ladestation),
- Netzanschlüsse für Stellplatzkomplexe sowie
- Umsetzungskonzepte für Elektromobilität.
Anträge können bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden.
FÖRDERUNG Ladestation NRW
NRW hat eine Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beschlossen, welche öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität bezuschusst.
Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladestation
Ladepunkte | Förderhöhe |
< 50 kW | 1.500 Euro pro Ladepunkt mit EE-Anlage |
1.000 Euro pro Ladepunkt ohne EE-Anlage | |
≥ 50 kW | 250 Euro pro kW mit EE-Anlage |
200 Euro pro kW mit Grünstrom |
Förderung für öffentlich zugängliche Ladestation
Ladepunkte | Förderhöhe |
< 50 kW | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
≥ 50 kW |
Voraussetzungen:
- Ladestation/Wallbox mit mindestens 11 kW Ladeleistung,
- Strom aus 100% erneuerbaren Energien (nachweislich durch Grünstrom-Liefervertrag), oder
- vor Ort produzierter Strom mit neu errichteten erneuerbaren Energien-Anlage (EE-Anlage), beispielsweise durch eine Photovoltaik Anlage (PV-Anlage).
- EE-Anlage Anforderungen:
Ladepunkte | Mindestnennleistung der EE-Anlage |
< 50 kW | 2 kW pro Ladepunkt |
≥ 50 kW | 0,2 kW je kW Ladeleistung pro Ladepunkt |
- Öffentliche Ladepunkte müssen mindestens an fünf Tagen pro Woche für zwölf Stunden zugänglich sein.
- Förderungsfähig sind ausschließlich Ladepunkte im Landesgebiet von NRW.
Wer kann die Förderung für eine Ladestation in NRW beantragen?
Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und kommunale Betriebe. Natürliche Personen sind seit 22. Juni 2022 nicht mehr antragsberechtigt. Weiterhin förderungsfähig sind allerdings Privatpersonen, die Anträge für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Mietende und Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer Leistung von bis 50 kW stellen.
Die Höhe der Förderung
Gefördert wird pro Ladepunkt, also pro Einrichtung, an der gleichzeitig nur ein E-Auto geladen werden kann. So kann eine Ladesäule über zwei oder mehrere Ladepunkte verfügen. Bei Schnellladestationen ab 50 kW wird pro maximal verfügbarer Ausgangsleistung gefördert. Beim Kauf eines Alpitronic Hyperchargers mit 75 kW Leistung stehen also bis zu 18.750 Euro an Förderung zu.
Insgesamt können Unternehmen in NRW innerhalb von drei Steuerjahren bis zu 200.000 Euro an Fördermitteln (De-minimis-Beihilfen) für Ladestationen beantragen.
Die Ladestation-Förderung in NRW soll besondere Anreize für die Errichtung einer erneuerbare Energien-Anlage (EE-Anlage) schaffen wie beispielsweise PV-Anlagen. Auf diesem Weg soll nicht nur die emissionsarme Mobilität gefördert werden, sondern ebenfalls die Energiewende beschleunigt werden. Förderungen des Landes NRW richten sich auch an Mietende, Vermietende und Arbeitgeber, die Mietenden oder ihren Beschäftigten eine Lademöglichkeit in Immobilien zur Verfügung stellen möchten.
Neue NRW Förderung für öffentliche Schnellladepunkte
Bis einschließlich 30. April 2023 hat das Land NRW weitere 10 Millionen Euro für die Förderung von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen bereitgestellt.
Ladepunkte | Förderanteil | max. Förderhöhe |
> 50 kW | 60 % | 10.000 Euro |
> 100 kW | 60 % | 20.000 Euro |
Anschlusskosten werden ebenfalls anteilig zu 60 % übernommen. Bei Anschluss ans Niederspannungsnetz sind das bis zu 10.000 Euro und bei Mittelspannungsnetz bis zu 100.000 Euro.
Voraussetzungen
- Mindestbetriebsdauer: 6 Jahre
- Roaming-Unterstützung
- Konformität mit Eichrecht und Ladesäulenverordnung
- 100 % Grünstrom
- Halbierte Förderhöhe bei eingeschränktem Zugang
>> Offizielle Seite der neuen Förderrichtlinie.
Die Schritte bis zur Förderung:
Wie wird ein Förderantrag gestellt? Ganz einfach: Kostenvoranschlag bzw. Angebot für das geplante E-Mobilitätsprojekt zusammen mit dem Antragsformular online übermitteln. Nach der positiven Prüfung wird ein Bescheid ausgestellt. Sobald das Projekt realisiert ist, kann die Auszahlung der Förderung beantragt werden.
Förderung von Netzanschlüssen für Stellplatzkomplexe
NRW fördert zusätzliche Kosten, die bei der Errichtung einer Ladestation entstehen, also Kosten für den Netzanschluss, die Verkabelung, den Tiefbau sowie die Kosten für das Fundament und die Wiederversiegelung von Oberflächen.
Die Höher der Förderung: 40 Prozent der Ausgaben und bis zu 10.000 Euro.
Voraussetzungen:
- Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- Ab 4 Stellplätze
- Alter der Stellplätze: mindestens 2 Jahre
Förderung für Umsetzungskonzepte Elektromobilität
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert außerdem Studien zur Feststellung der Machbarkeit von E-Mobilitätsprojekten.
Höhe der Förderung: 50 Prozent der Ausgaben und bis zu 15.000 Euro.
Für Gemeinden und kommunale Betriebe: 80 Prozent der Ausgaben und bis zu 24.000 Euro
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Letztes Update: Januar 2023.
Angaben unterliegen Änderungen und Fördertöpfe können ohne Ankündigung bereits ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.