Hessen: Bis zu 40 Prozent Förderung für Schnellladeinfrastruktur

von Virta
1 Min
26.05.2025 09:03:00
Letztes Update am 17.06.2025 10:27:44

Bis zum 16. Juni 2025 können Anträge für die Förderung von öffentlicher Schnellladeinfrastruktur im ländlichen Raum bei der Innovationsförderung Hessen beantragt werden. Pro Antragssteller können bis zu 50.000 Euro Zuschuss beantragt werden. 

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Förderung für Schnellladestationen in Hessen 

Seit 2016 unterstützt das hessische Förderprogramm „Elektromobilität“ die Entwicklung nachhaltiger Mobilität im Land.

Das Jahr 2025 steht im Fokus der Entwicklung von Schnellladeinfrastruktur im ländlichen Raum. Dazu hat die Innovationsförderung Hessen eine neue Initiative gestartet. 

Nur bis zum 16. Juni 2025 können Anträge gestellt werden, die die Errichtung von Schnellladestationen und den notwendigen Pufferspeicher und Netzanschluss mit bis zu 40 Prozent bezuschussen.

Die Förderung im Detail

Die Beschaffung und Bereitstellung von Ladeinfrastruktur wird anteilig gefördert, wobei die Förderhöhe von der Unternehmensgröße und davon abhängt, ob es sich um eine kommunale Gebietskörperschaft handelt.

Antragsteller Förderanteil Max. Förderhöhe
Großunternehmen bis zu 20 % 50.000 Euro 
KMU bis zu 40 % 50.000 Euro

Kommunale Gebiets-körperschaften

bis zu 40 % 50.000 Euro 

 

Förderfähige Ausgaben:

  • Schnellladehardwear ab 22 kW pro Ladepunkt
  • Installation, Verkabelung, Tief- und Erdarbeiten
  • Netzanschluss zum Nieder- oder Mittelspannungsnetz und für den Betrieb notwendige Pufferspeicher (je bis zu 10.000 Euro)
  • Ausgaben für Beschilderung, Markierung und ggf. Sicherung der Ladeinfrastruktur

DE - 23 - Product - Charging stations - DC CTA

Voraussetzungen: 

  • Uneingeschränkt öffentlich zugänglich (24/7)
  • Standort im dünn besiedelten ländlichen Raum (DLR) oder ländlichem Raum mit Verdichtungsansätzen (LRV). Link zur Karte.
  • Müssen bis zum 15. November 2025 abgerechnet sein
  • 5 Jahre Zweckbindungspflicht

Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Hessen beantragen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen.

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Angaben unterliegen Änderungen und Fördermittel können ohne Ankündigung ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr. 

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