Hessen: Bis zu 40 Prozent Förderung für Schnellladeinfrastruktur
Bis zum 15. Oktober 2025 können Anträge für die Förderung von Schnellladeinfrastruktur bei der Innovationsförderung Hessen beantragt werden. Bis zu 300.000 Euro werden pro Projekt bezuschusst.
Förderung für Schnellladestationen in Hessen
Seit 2016 unterstützt das hessische Förderprogramm „Elektromobilität“ die Entwicklung nachhaltiger Mobilität im Land.
Der aktuelle Förderaufruf steht im Fokus der Entwicklung von Schnellladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Dazu hat die Innovationsförderung Hessen eine neue Initiative gestartet.
Gefördert werden öffentliche und nicht-öffentliche stationäre sowie mobile Ladepunkte für das betanken von schweren Nutzfahrzeugen der Klasse M3 und N3 sowie weiteren schweren Sonderfahrzeugen.
Die Errichtung von Schnellladestationen und den notwendigen Pufferspeicher und Netzanschluss werden mit bis zu 40 Prozent bezuschusst. Die entsprechenden Anträge können bis zum 15. Oktober 2025 gestellt werden.
Die Förderung im Detail
Die Beschaffung und Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M3 und N3 sowie schwerer Sonderfahrzeuge wird anteilig gefördert. Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße:
| Antragsteller | Förderanteil |
| Großunternehmen | bis zu 20 % |
| KMU | bis zu 40 % |
|
Kommunale Gebiets-körperschaften |
bis zu 40 % |
- Maximale Förderhöhe pro Projekt: 300.000 Euro
- Projekte, die bis Februar 2026 abgeschlossen sind, werden bevorzugt berücksichtigt
Förderfähige Ausgaben:
- Ladeinfrastruktur inkl. Lademanagementsysteme
- Installation, Verkabelung, Tief- und Erdarbeiten
- Für den Betrieb notwendige Trafos und Pufferspeicher
- Herstellung des elektrisches Anschlusspunkts (max 10.000 Euro pro Standort)
- Netzanschluss zum Nieder- oder Mittelspannungsnetz
- Ausgaben für Beschilderung, Markierung und ggf. Sicherung der Ladeinfrastruktur
Voraussetzungen:
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
- Inbetriebnahme bis 31.10.2027
- 5 Jahre Zweckbindungspflicht
Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Hessen beantragen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen.
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Angaben unterliegen Änderungen und Fördermittel können ohne Ankündigung ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
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