Bayern: Förderung Schnell-ladeinfrastruktur für E-Lkw

von Virta
3 Min
03.08.2022 17:23:00

Bayern startet den 1. Förderaufruf für das am 11. Oktober 2023 bekanntgemachte Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr“. Bezuschusst wird die Beschaffung, Errichtung und Modernisierung von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für den E-Schwerlastverkehr mit mindestens 40 Prozent. Neben der Schnellladeinfrastruktur werden auch die Kosten für die Errichtung eines erforderlichen Netzanschlusses und für Energiemanagementsysteme anteilig übernommen. Anträge können im Zuge des 1. Förderaufrufs bis zum 29. Februar 2024 um 16 Uhr ausschließlich online eingereicht werden.

Hinweis: Dieser Förderaufruf ist offiziell zu Ende gegangen. Wir informieren in dieser Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten.

 

Der 1. Förderaufruf Schnellladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr im Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern möchte den Umstieg auf emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge beschleunigen und richtet diese Förderung an Transport-, Logistik- und Speditionsunternehmen, die in Bayern wirtschaftlich tätig sind und ihre Lkw-Flotten auf einen Elektroantrieb umgerüstet haben oder damit in naher Zukunft planen. 

Neben der Ladestation selbst haben auch weitere gewichtige Kostenpunkte wie Netzanschluss, Energiemanagementsysteme, Bodenarbeiten, Beleuchtung usw. Anspruch auf eine Zuwendung. 

Anträge können ab bis zum 29. Februar 2024 um 16 Uhr gestellt werden.

Für den 1. Förderaufruf stellt das Bayerische Wirtschaftsministerium insgesamt 4 Millionen Euro bereit. 

Lkw auf Autobahnbrücke in Deutschland

Bayern Förderung Schnellladestation

Die Höhe der Förderung für eine Schnellladestation ist abhängig von der Anzahl und der maximal möglichen Ladeleistung der Ladepunkte. Zusätzlich können Kosten für einen notwendigen Netzanschluss geltend gemacht werden.

Fördergegenstand Förderanteil Max. Förderhöhe
Ladepunkte < 100 kW 40 % der Gesamtkosten* 10.000 Euro pro Ladepunkt
Ladepunkte 100 kW bis < 500 kW 40 % der Gesamtkosten* 20.000 Euro pro Ladepunkt
Ladepunkte ≥ 500 kW 40 % der Gesamtkosten* 100.000 Euro pro Ladepunkt
Anschluss an das Niederspannungs-netz 40 % der Gesamtkosten* 10.000 Euro pro Standort
Anschluss an das Niederspannungsnetz inkl. 100 kWh Pufferspeicher 40 % der Gesamtkosten* 100.000 Euro pro Standort
Anschluss an das Mittel- und Hochspannungsnetz 40 % der Gesamtkosten* 100.000 Euro pro Standort

 

*KMU (kleine oder mittlere Unternehmen) erhalten einen um 10 Prozent erhöhten Fördersatz und profitieren somit von einem Förderanteil von 50 Prozent. 

Beispiel:

Sie nehmen eine DC-Ladestation mit 400 kW Ladeleistung und zwei Ladepunkten mit je 200 kW in Betrieb. Das kann ein Alpitronic Hypercharger HYC 400 mit zwei Anschlüssen (Ladepunkten) sein. Haben Sie vorab eine Förderung beantragt und einen positiven Zuwendungsbescheid erhalten, entsteht Anspruch auf eine Rückzahlung von bis zu 40 Prozent der Gesamtausgaben oder maximal 20.000 Euro pro Ladepunkt. Insgesamt sind das also maximal 40.000 Euro an Zuwendungen für den Erwerb und die Installation. Zusätzlich können für einen notwendigen Anschluss an das Mittelspannungsnetz bis 100.000 Euro pro Standort geltend gemacht werden. 

DE - 23 - Product - Charging stations - DC CTA

Voraussetzungen: 

  • Nur für Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten für E-Gütertransportfahrzeuge
  • Ladestandort in Bayern
  • Aufbau und Betrieb durch Fachunternehmen
  • 3 Jahre Mindestbetriebsdauer
  • 18 Monate Vorhabenlaufzeit, also Zeit für die Umsetzung ab Bewilligung 
  • Maximale Zuwendungssumme pro Antragsstellende: 500.000 Euro 
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Bayern beantragen? 

Antragsberechtigt sind in Bayern wirtschaftlich tätige Unternehmen oder Betriebsstätten im Freistaat Bayern.

Förderungsfähige Ausgaben

  • Ladestation samt Kabel
  • Leistungselektronik und abgesetzte Leistungs- oder Autorisierungseinheit
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung und Parkplatzsensoren
  • Anfahrschutz, Beleuchtung und Wetterschutz (im sinnvollen Verhältnis zu den Gesamtkosten, z. B. Regendach)
  • Tiefbau und Fundament
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Datentechnische Anbindung (LAN, WLAN, etc.)
  • Lade- und Lastmanagement 

💡 TIPP: Erfüllen Anträge ein zusätzliches „innovatives Zusatzkonzept“ erhöht sich der Fördersatz um 10 Punkte auf 50 Prozent. Solche Zusatzkonzepte können dazu beitragen, Ladeprozesse zu optimieren, die Energieeffizienz zu steigern oder die Umweltbelastungen zu reduzieren.

 

Die Schritte bis zur Förderung 

Sehr wichtig: Vor der Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Es muss unbedingt ein positiver Förderbescheid abgewartet werden, bevor Bestellungen oder Beauftragungen getätigt werden.

Der Förderantrag kann auf der Seite von Bayern Innovativ ausschließlich online gestellt werden. 

Förderanträge werden nach Ablauf der Frist des 1. Förderaufrufs nach „prognostizierter Umweltentlastung pro Ladepunkt“ absteigend gereiht und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel bearbeitet.

Die Umweltbelastung ergibt sich aus der Menge des Treibstoffes, der durch den Betrieb von elektrischen Fahrzeugen eingespart wird. 

Für die Umsetzung des Vorhabens haben Antragsstellende 18 Monate Zeit. 

Der Nachweis der Verwendung, der auch den Antrag auf Auszahlung beinhaltet, ist frühestens nach Inbetriebnahme der geförderten Ladepunkte, spätestens jedoch sechs Monate danach digital bei der Bewilligungsstelle einzureichen

Als Betreiber der Ladepunkte sind Sie verpflichtet, jährlich zum 1. Februar einen Kurzbericht über die Nutzung der Ladestationen zur Verfügung zu stellen. 

>> Hier Antrag stellen 

DE - Heavy duty - CTA

Virta ist Ihr Partner, wenn es um Schnellladeinfrastruktur geht 

Unsere schlüsselfertige Ladelösung inklusive Hardwarebeschaffung unterstützt Sie von der Antragstellung für die Förderung bis zur Inbetriebnahme Ihrer Ladepunkte.

Die All-in-One Lösung von Virta kümmert sich um Hardware, Software, Installation und auch ab Inbetriebnahme um Wartungsarbeiten. Wir verfügen über eigene Lagerbestände mit eichrechtskonformen Ladestationen, diese sind bereits ab Lager mit unserer preisgekrönten Verwaltungssoftware (Backend) ausgestattet. Dieses Backend, der Virta Hub, hilft Ihnen bei der Kontrolle, Übersicht und Abrechnung aller Ladevorgänge.

Gerne führen wir auch für Ihre Adresse Standortanalysen durch und berechnen ROI-Prognosen. Nehmen Sie gleich Kontakt zu unserem Vertrieb auf, um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. 

DE - Guides - DC CTA

Angaben unterliegen Änderungen und Fördermittel können ohne Ankündigung ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr. 

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