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Welches Tarifmodell für das Laden von E-Fahrzeugen ist am besten?

von Virta
3 Min
31.07.2026, 13:33:02
Tarifmodelle für das Laden: Welches ist das richtige? | Virta
5:45

Je nachdem, an welcher Ladestation Sie halten, werden Sie mit ganz unterschiedlichen Tarifmodellen konfrontiert: mal zahlen Sie pro Minute, mal pro Kilowattstunde, mal eine Pauschale. Doch welches Modell ist für Ladestationsbetreiber eigentlich das richtige – und welches ist für E-Fahrende am fairsten?

Bevor Sie Preise für Ihre Ladestationen festlegen, müssen Sie sich für ein Tarifmodell entscheiden: Sollen die Kosten auf einem einzigen Faktor basieren oder auf einer Kombination mehrerer Messgrößen? Wir geben Ihnen einen Überblick über die gängigsten Tarifmodelle beim Laden von Elektrofahrzeugen, damit Sie das für Ihr Unternehmen passende Modell finden.

Der europäische Markt für das Laden von Elektrofahrzeugen wächst und konsolidiert sich zugleich. Bei der Wahl des Tarifmodells haben Ladestationsbetreiber jedoch längst nicht mehr überall freie Hand, wie ein Blick auf die aktuelle Gesetzeslage zeigt.

Tarifmodelle für das Laden von Elektrofahrzeugen im Überblick

Die Abrechnung an öffentlichen Ladestationen kann grundsätzlich auf vier Arten erfolgen:

  • Zeitbasiert – abhängig von der Dauer des Ladevorgangs
  • Energiebasiert – abhängig von der geladenen Strommenge (kWh)
  • Pauschal – z. B. als monatliches Abonnement
  • Hybrid – Kombination aus zeit- und energiebasierter Abrechnung

Zeitbasierter Tarif

Bei einem zeitbasierten Tarifmodell zahlen Fahrer und Fahrerinnen beispielsweise pro Minute Ladezeit. Da sich E-Fahrzeuge nicht nur in der Batteriekapazität, sondern auch im Batteriedesign und in der Ladeleistung unterscheiden, kann dieses Modell schnell unfair wirken: Manche Fahrzeuge benötigen für dieselbe Strommenge deutlich länger.

Je nach Fahrzeug dauert es zwischen etwa 20 und 50 Minuten, um die Batterie auf 80 % zu laden. Bei einer zeitbasierten Abrechnung verschafft das E-Fahrenden mit besonders leistungsstarken Fahrzeugen einen klaren Vorteil.

Energiebasierter Tarif

Das energiebasierte Tarifmodell gilt als besonders transparent und fair: Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug 30 Minuten oder 2 Stunden lädt, zahlen zwei E-Fahrende am Ende denselben Betrag für dieselbe geladene Strommenge (kWh).

Kilowattstunde (kWh)
Eine Kilowattstunde (kWh) beschreibt die in einer Stunde verbrauchte Energiemenge. Im Durchschnitt werden für rund 5 km Fahrstrecke etwa 1 kWh benötigt.

Pauschaltarif

Um ein neues Ladenetzwerk aufzubauen oder ein bestehendes zu erweitern, setzen manche Anbieter auf einen Pauschaltarif unterhalb der marktüblichen Preise. Das kann die Neukundenwerbung fördern und die Kundenbindung stärken. Für E-Fahrende, die nur gelegentlich oder auf der Durchreise laden, ist dieses Modell jedoch meist weniger attraktiv.

Hybridtarif

Ein Tarifmodell, das Ladezeit und geladene Strommenge (kWh) kombiniert, kann verhindern, dass Fahrzeuge auch nach Abschluss des Ladevorgangs an der Station stehen bleiben und so anderen E-Fahrenden den Zugang blockieren.

Die zusätzliche Zeitkomponente motiviert E-Fahrende, ihr Fahrzeug direkt nach dem Laden wieder wegzufahren.

Erweiterte Tarifmodelle

  • Laden zu Neben- und Spitzenzeiten: Tarife lassen sich auch nach Neben- und Spitzenzeiten staffeln. Das motiviert E-Fahrende, außerhalb der Spitzenzeiten zu laden, und trägt dazu bei, das Stromnetz zu entlasten.
  • Preisgestaltung nach Ladestationstyp: Schnell- und Ultraschnellladen mit Gleichstrom (DC) gilt als Premium-Service, der besonders kurze Ladezeiten ermöglicht. Für DC-Ladestationen lassen sich entsprechend höhere Preise ansetzen.

Das deutsche Eichrecht

In Deutschland regelt das sogenannte Eichrecht, welche Anforderungen Messgeräte für die Abrechnung von Ladevorgängen erfüllen müssen. Diese Messgeräte müssen regelmäßig geeicht und für E-Fahrende gut sichtbar sein; nicht korrekt geeichte Geräte sind demnach nicht zulässig.

Das Eichrecht schafft Transparenz gegenüber dem Kunden: Abgerechnet wird ausschließlich die tatsächlich geladene Strommenge in kWh, nachträgliche Änderungen am Rechnungsbetrag durch CPO oder EMP sind ausgeschlossen.

Dieses System sorgt für Sicherheit und Nachvollziehbarkeit beim Laden – ein Standard, dem sich vermutlich auch andere europäische Länder künftig annähern werden.

Auf EU-Ebene setzt die AFIR-Verordnung (Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe) genau hier an: Sie verlangt von Ladestationsbetreibern angemessene, transparente Preise – und schreibt für Ladepunkte ab 50 kW sogar verbindlich vor, dass die Abrechnung strombasiert, also pro Kilowattstunde, erfolgen muss.

Für Schnellladestationen ist das energiebasierte Tarifmodell damit kein rein wirtschaftliches Argument mehr, sondern gesetzliche Pflicht.

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Noch offene Punkte

Ein EU-weit einheitliches Tarifmodell würde das Ladeerlebnis für E-Fahrende spürbar verbessern. Die Echtzeitanzeige der Ladepreise an oder in der Nähe der Ladestation hat sich bislang jedoch noch nicht flächendeckend durchgesetzt.

Auch zahlen Kundinnen und Kunden, die direkt in der App ihres Ladeanbieters registriert sind, häufig weniger als Gäste, die über ein anderes Netzwerk per Roaming laden.

Zusätzlich variiert der Preis je nach Stromtarif, etwa abhängig von Tageszeit oder Stromanbieter.

Automatisierte Zahlungen und Rechnungsstellung mit Virta Hub

Sobald Sie sich für ein Tarifmodell entschieden haben, müssen Sie es nur noch in Virta Hub hinterlegen – den Rest übernehmen wir. Wir ziehen die Zahlungen von E-Fahrenden und Roaming-Partnern ein, kümmern uns um Rechnungsstellung und Mehrwertsteuerabrechnung und rechnen die Einnahmen transparent mit Ihnen als CPO ab.